Nein, gegen die Forenregeln verstößt der Beitrag nicht, lediglich die Referenznummer und die Namen habe ich unkenntlich gemacht.Ich hoffe, es verstösst nicht gegen die QQF-Regeln.
Gruß, hunterb52
Nein, gegen die Forenregeln verstößt der Beitrag nicht, lediglich die Referenznummer und die Namen habe ich unkenntlich gemacht.Ich hoffe, es verstösst nicht gegen die QQF-Regeln.
Mir ist lediglich wichtig, hier sichere Angaben zu machen.
Sollte ich das Heft für die MOB noch bekommen, werde ich sofort berichten, ist doch klar, nicht wahr?:wink:Ihr NISSAN QASHQAI
Sehr geehrter Herr ,
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage hinsichtlich Ihres NISSAN QASHQAI, den Sie bei einem dänischen Händler in Dänemark gekauft haben und um eine Stellungnahme bezüglich der Mobilitätsgarantie für Ihr Fahrzeug baten.
Wir möchten hier gerne auf die bestehenden Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Neufahrzeug-Garantie sowie die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch durch den NISSAN PAN SERVICE eingehen.
Eine regelmäßige Wartung ist nicht nur gut für Ihr NISSAN Fahrzeug, sondern auch wichtig für die Mobilität. Denn mit der Durchführung eines Wartungsdienstes nach Herstellervorgaben (bitte beachten Sie die Eintragungen der Herstellerempfehlungen der Intervalle gemäß Ihrem Kundendienstscheckheft), gewährt Ihnen Ihr NISSAN Vertragspartner eine zusätzliche Mobilitätsgarantie, die Ihnen im Falle einer Panne schnell und unkompiziert hilft.
In einem Pannenfall muß sich der Kunde sofort bei der 24-Stunden-Notrufnummer des NISSAN Pan Europe Service melden. Die Telefonnummer (00800 / 83 83 80 80) finden Sie in der Regel auf dem Aufkleber, der an Frontscheibe Ihres Fahrzeugs haftet oder in den Unterlagen der Bordmappe, die Sie mit dem Neufahrzeug erhalten haben. Übrigens: Sollten Sie die Fahrzeugunterlagen in deutscher Sprache wünschen, so können Sie diese bei einem NISSAN Partner in Deutschland käuflich erwerben.
Gemäß den Vertragsbedingungen ist eine Panne ein plötzlicher und unvorhersehbarer Ausfall mechanischer Teile oder der Elektrik, der zu einem sofortigen Liegenbleiben des Fahrzeugs führt bzw. zu einem Verbot, die Fahrt überhaupt anzutreten oder fortzusetzen, aufgrund des Aufleuchtens der Warnanzeige für Öl-. Kühlmittelstand oder Bremsflüssigkeit.
Wenn an einem berechtigen Fahrzeug eine Panne gemäß der vorgenannten Definition eintritt und das Fahrzeug in eine Werkstatt geschleppt werden muss und nicht innerhalb von mehr als drei Stunden bzw. nicht am selben Tag repariert werden kann, organisiert der NISSAN Pan Europe Service einen Ersatzwagen. Die Kosten des Ersatzwagens werden für die Dauer der Reparatur, höchstens aber für drei Werktage verauslagt. Nur wenn die geschilderten Maßgaben zum Tragen kommen, ist ein Anspruch auf einen Ersatzwagen im Hinblick auf die Mobilitätsgarantie gegeben.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an jeden NISSAN Partner vor Ort wenden, der Ihnen gern weitere Fragen beantworten wird.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute und störungsfreie Fahrt.