Ich denke mal du sprichst jetzt von einem Fall mit Fußgänger?
Da greift der Notbremsassistent bzw die Fußgängererkennung ab ~7km/h und bis ~50km/h
Grund: Unter 7km/h passiert wahrscheinlich nix allzu wildes und über 50km/h ist eh alles zu spät
Klingt komisch, ist aber so
Falls du den generellen Notbremsassistenten meinst, der greift theoretisch bis zur Endgeschwindigkeit, aber aus Sicherheitsgründen nicht immer bis zum Stillstand. Bedeutet: Wenn du mit 180km/h auf der linken Spur fährst und vor dir zieht eine Oma mit ihrem Twingo und 80km/h rüber, bremst er nicht bis zum Stillstand, sonst würdest du alle anderen Fahrer extrem gefährden...du fährst ihr trotzdem drauf...aber nicht mit 180km/h sondern stattdessen zB nur mit 90.
Der Spurhalte-Assistent holt dich bei nicht betätigtem Blinker und überfahren der Spurmarkierung je nach Ausstattung per Antakten der gegenüberliegenden Bremse und/oder Lenkbewegung zurück auf die Spur.
Die Müdigkeitserkennung analysiert dein Fahrverhalten und mahnt ggf. zu einer Pause.
Aber vergiss nicht: das alles sind nur Assistenzsysteme...du bist und bleibst der Kapitän auf dem "Schiff"