Stimmt, was Udo sagt.
Nur die Beschilderung eines Zebrastreifens in Verbindung mit einem Kreisverkehr kann sein, muss aber nicht. Es genügt die Fahrbahnmarkierung Das ist eine sog. vereinfachte Ausführung des Fußgängerüberwegs, damit der Kreisverkehr selbst nicht mit Schildern überfrachtet wird, wodurch die zwingend vorgeschrieben Beschilderung (Vorfahrt gewähren mit Zusatzschild Kreisverkehr und ggf. Schilder für die Verkehrsführung des Verkehrs der Radfahrenden) übersehen werden könnte.
Off-Topic:
Das Gleiche gilt auch für eine Radspur, die um den Kreisverkehr herumführt. Damit ist der Radfahrer, der sie benutzt, Teil des Kreisverkehrs und hat Vorfahrt sowohl vor den einfahrenden Verkehrsteilnehmern als auch vor den ausfahrenden, die dabei seine Spur überqueren. Leider haben die meisten Behörden in Deutschland und Österreich Probleme mit der Verkehrswende und stellen an den Radwegen Vorfahrt gewähren Schilder auf. Wie die richtige Lösung ausseht kann man sich im auf Musterblatt: 4.5-2 der >Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg< ansehen. Die Lösung, bei der dem Radweg die Vorfahrt genommen wird (Musterblatt: 4.5-4) ist eigentlich nur für außerorts vorgesehen, wenn der Radweg beide Fahrtrichtungen hat, also auch in Gegenrichtung zum Kreisverkehr befahren werden muss.