Qashqai J12: Mängelthread J12

Um einen Beitrag OT zu schreiben, geht ihr in der Symbolleiste ganz rechts auf die 3 Punkte, dann öffnet sich eine zweite Leiste und das rechte Symbol ist für OT.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Das hatte ich gemacht.
Aber ganz rechts kommt dann folgendes:

Jetzt habe ich es bei den 3 Punkten in der Mitte gefunden. Ist die Sprechblase.
Auf die wäre ich nicht gekommen. 😟
Naja, jetzt bin ich schlauer. 😀
 

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Sehe ich komplett anders, das sieht für die heutige Zeit einfach lächerlich aus sorry, meine Meinung. Voll LED mit Matrix und allem pipapo und dann so eine Innenbeleuchtung? Und Ambientebeleuchtung kann man das ja wohl auch nicht nennen.

Zitat gekürzt....
Welches Modell und welche Marke funktioniert perfekt? Hast du die Referenz? Um es original zu kaufen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was mir jetzt nach knapp 7000km auffällt:

- DAB-Empfang im Tunnel nicht vorhanden, wo der Seat meiner Frau problemlos empfängt (selbe tägl. Wegstrecke)
- Nebelscheinwerfer leuchten kaum den Seitenbereich aus
- Schildererkennung: erkennt Verkehrszeichen 282 (Ende alle Streckenverbote), zeigt stattdessen Verkehrszeichen 280 (Ende Überholverbot) an
- kein Abbiegelicht

Ansonsten bin ich recht zufrieden. Das mit dem DAB-Empfang ärgert mich wirklich. Werde ich bei der Inspektion ansprechen
 
Beim Punkt DAB-Empfang wird Dir leider die Werkstätte nicht helfen können... Zumindest bei den Nissan Modellen ist DAB in (längeren) Tunneln "empfangslos".
 
War beim mein Seat Ateca im Elbtunnel auch ständig mit DAB. Der Qashqai hingegen spielt DAB ab im Tunnel.
 
Ich hoffe das passt hier zum Thema ...
Ich hatte am Dienstag eine Wartung. In dem Zusammenhang habe ich ein Quietschen/Schleifen beim einlenken und rückwärtsfahren bemängelt. Dort wurde mir gesagt, dass das bekannt sei. Irgendwelche Plättchen am Bremsklotz oder so ... keine Ahnung. 🤔
Nachdem ich meinen Wagen wieder abgeholt hatte, war das quietschen/schleifen immer noch da. Zwar etwas weniger laut dafür aber dauerhaft und so schlimm, dass ich in Ortschaften blöd angeguckt wurde.
Also gestern angerufen und grad eben 7.00 Uhr wieder hin. Anstandslos wurde mir ein Ersatzwagen gestellt mit der Frage "Machen wir wieder die Kilometerpauschale wa?" - leider hab ich in dem Moment nicht durchgeschalten, deswegen sagte ich "Ja wie sie denken" und unterschrieb das/den "Übergabeprotokoll"/Mietvertrag oder was auch immer das war.

Jetzt stellt sich mir aber die Frage ob das so richtig ist? Ich bin doch für eine Nachbesserung zurück gekommen, die auf Basis eines zu behebenden Problems mit irgendwelchen Plättchen am Bremsklotz zutun hat.
Muss ich dann trotzdem für den Ersatzwagen aufkommen? Sprit ist keine Frage, der geht auf mich. Aber wieso sollte ich den Ersatzwagen bezahlen, wenn es doch ein bekanntes Problem ist und es selbst dann nicht zufriedenstellend gelöst wurde. Ist da nicht eher Nissan oder das Autohaus selbst dran?
 
Keine Rechtberatung, nur eine Sachverhalteinschätzung....

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer während der Mangelbehebung einen kostenlosen Ersatzwagen zu stellen.

Trifft den Verkäufer an dem Mangel ein Verschulden, muss er dem Käufer gemäß § 280 Abs. 1 BGB auch den im Zuge der Mangelbeseitigung entstehenden Nutzungsausfallschaden ersetzen.
BGB, 72. Aufl., § 280 Rn. 18

Um den Nutzungsausfall und die dafür anfallende Zahlung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, dem Käufer einen kostenlosen Leihwagen anzubieten.
Ein Rechtsanspruch des Käufers darauf besteht nicht. Der Anspruch auf Nutzungsausfall richtet sich auf Geldersatz.

Trifft den Verkäufer an dem Mangel kein Verschulden, muss er nur den Mangel beheben und die für die Behebung des Mangels anfallenden Kosten tragen (§ 439 Abs. 2 BGB), nicht jedoch Folgekosten. Unter diese Fallgruppe fallen beispielsweise versteckte technische Mängel, die der Verkäufer nicht erkennen musste.


Eigentlich sollte der Händler auf freiwilliger Kulanz ein Fahrzeug stellen und den Kraftstoff zahlt der Kunde.
Bei mangelhafter Werkstattleistung schon erst recht.....für den Sachstand das nochmal nachgebessert werden muss.....

Aber jetzt hast Du einfach zugestimmt, was einer Willenserklärung gleichkommt...
 
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