Nicht anfragen, sondern den Händler auf seine Pflicht hinweisen, ein Handbuch mit dem technischen Gerät "Auto" zusammen zu übergeben. Und wenn es dann noch in deutsch ist, wie es ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn das Auto im deutschsprachigen Raum zugelassen und damit erstmalig dort in Betrieb genommen wird, ist alles in Ordnung.