Bei dem Wegstreckenzähler ist die Toleranz laut StVZO Paragraph §57, Abschnitt (3)Wenn das Fahrzeug also 120 km/h fährt, muss der Tacho zwischen 120 und 136km/h (=120+12+4) anzeigen. Also legen die Entwickler die Anzeige so an, das bei einem mittleren Radduchmesser möglichst 128km/h angezeigt werden.
Also muss er bei 120km zwischen 115,2 und 124,8km anzeigen.Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.