Qashqai J12: Meinungen zum Qashqai J12B, inkl. des neuen Google-Map Nav-Systems

Da bin ich aber erstaunt.
Da sind doch locker 4 Wochen seit dem Unfall vergangen.
Hättest Du, falls der Unfall unverschuldet ist, nicht Anspruch auf einen Neuwagen?
Dein Qashqai ist doch ganz neu.
Dachte ich auch.. Vollkasko mit Premium .. Aber erst wen der Schaden ein Drittel des Kaufpreises überschreitet oder A . B .C Säule usw. einen Abgekriegt haben..Die Argumentation ist, es hätte auch ein Fußtritt in der Tür oder Kotflügel seien können da gibt es auch keinen Neuen...Haha..das zum Thema Vollkasko..
 
Langsam bekomme ich den Eindruck 90% der J12B Fahrer wären erst mit einem absolut makellosen, bis ins letzte Detail perfekt funktionierenden Fahrzeug mit der Beschleunigung eines E Autos, der Haltbarkeit eines alten Diesels, der Technik eines 2024er Bentley, einer Pannenstatistik eines 1995er Toyota, dem Verbrauch eines 2 Zylinder Motors und einem High Tech Navi wie es im neuen Maybach zu finden ist zufrieden. Das ganze natürlich zu einem moderaten Preis von 1000€ fürs Neufahrzeug...sonst gibt es da ja auch wieder was zu meckern.

Natürlich sollte man sich austauschen aber wenn man sich das Auto nur kauft um danach rum zu maulen, dann wandelt man das Auto und fertig. Spart dem Händler und dem Besitzer nerven und dem Forum 100 Postings mit dem immer selben Thema und Text
Das Thema hier lautet: "Meinungen zum Qashqai J12B" und da wird es neben Lob auch Kritik geben. Niemand kauft sich ein Auto, um dann darüber zu meckern, aber wenn man für inzwischen reichlich viel Geld ein nagelneues Auto kauft, was dann diverse Mängel hat, die man eben nun mal erst im Alltag mitbekommt, dann darf man das auch kritisieren. Und das wird sich niemand von dir verbieten lassen!
 
Das Thema hier lautet: "Meinungen zum Qashqai J12B" und da wird es neben Lob auch Kritik geben. Niemand kauft sich ein Auto, um dann darüber zu meckern, aber wenn man für inzwischen reichlich viel Geld ein nagelneues Auto kauft, was dann diverse Mängel hat, die man eben nun mal erst im Alltag mitbekommt, dann darf man das auch kritisieren. Und das wird sich niemand von dir verbieten lassen!
Wer lesen kann ist im Vorteil ;) es geht um mehrfache Posts mit immer dem selben Inhalt. Und glaub mir wenn ich dir sage keiner lässt sich von dir verbieten von solchen blabla Postings genervt zu sein...kein Grund sich angegriffen zu fühlen diggi :D komm runter
 
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Also die ganzen Autozeitschriften haben den "Neuer Qashqai" (so heißt er bei Nissan) als Facelift bezeichnet. Wir hier im Forum schreiben J12B und schauen wir in die Zulassung steht dort sogar ein C ;)

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Bei meinem steht J12 B B13

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Hmm? Bin verwirrt wenn ich lese dass es auch J12 C Varianten geben soll. Ich muss hinzufügen, dass es sich bei meinem um einen aus Dänemark stammenden EU-Neuwagen handelt, mit Herstellungsdatum 10/Mai/2024 laut dänischer COC.
 
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Hmm? Bin verwirrt wenn ich lese dass es auch J12 C Varianten geben soll...
Die Angabe der Version im Fahrzeugschein hat wohl eine andere Bedeutung.

Schau mal hier:
 
Lasst euch doch nicht durch die Einträge im Zulassungsschein verwirren das hat oft Gründe wegen der Zulassung, im Benz meiner Tochter einem S205 steht sogar S204 also das Vorgänger Modell, warum, wegen der Klimaanlage, da gehts um das Kühlmittel von wegen FCKW (das ja schon verboten ist) oder so, aber genau weis es auch der Vertragspartner, ist halt so.
 
Bei meinem steht J12 B B13

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Hmm? Bin verwirrt wenn ich lese dass es auch J12 C Varianten geben soll. Ich muss hinzufügen, dass es sich bei meinem um einen aus Dänemark stammenden EU-Neuwagen handelt, mit Herstellungsdatum 10/Mai/2024 laut dänischer COC.
Hallo,

Ich hab sowas auch, bei meinem BJ 2023 steht, das er ein J12C ist. Bei dem Leihwagen, den ich von der Werkstatt hatte und der aus 2022 stammt, steht J12A. Und meiner hat noch kein Facelift.
😂
 

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Korrekte Typbezeichnungen

Habe noch eine Ergänzung zu meinen Tweet #99.

Alle notwendigen und tatsächlichen Angaben über Bezeichnung des Fahrzeugs und daraus folgenden Ausführungen sind nur komplett in der EG-Übereinstimmungserklärung ersichtlich.

Die Zulassungsstellen ordnen die Fahrzeuge genau danach zu und übernehmen dazu die Angaben z.B. Nissan B12, Variante B, Version B03 wie bei mir und übertragen das in den Fahrzeugschein Teil 1 und 2.

Wenn also bei der Zulassung diese EG-Übereinstimmungserklärung nicht vorliegt, muss der Beamte das Fahrzeug nach adäquaten Angaben zuordnen. Die Angaben über Motor, Leistung, Gebrauch sind dabei gegeben. Bei älteren Fahrzeugen vor 2012 wurde so verfahren. Die Bezeichnungen wie Variante usw. können dabei abweichen.

Ich kann nur empfehlen, dass jeder sich mit den Angaben der EG-Übereinstimmungserklärung vertraut macht und dass mit den Angaben im Fahrzeugschein überprüft. Nur so sind Vergleiche möglich.
 
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