Man kann nicht nur man muß auch ohne fahren können , stell die vor das Teil fällt auf der Autobahn aus .
Als ich das Fahren gelernt habe hat man es es noch möglichst vermieden das Lenkrad im Stand zu drehen, auch mit Servolenkung.Wer nun versucht im Stand das Lenkrad zu drehen wird nicht ohne erhebliche Anstrengung feststellen
Man kann nicht nur man muß auch ohne fahren können , stell die vor das Teil fällt auf der Autobahn aus .
Vollkommen Richtig.....Als ich das Fahren gelernt habe hat man es es noch möglichst vermieden das Lenkrad im Stand zu drehen, auch mit Servolenkung.
Das Problem nach dem Ausfall ist nur die Handkraft um das Lenkrad zu drehen.
Laut EU Vorschrift (70/311/EWG)
Die Betätigungskraft darf beim Übergang von der Geradeausfahrt zum Lenkeinschlag, der zur Erzielung des Wendekreises von 12m Halbmesser erforderlich ist ,25kg nicht überschreiten.
Bei Hilfskraft-Lenkanlagen darf bei Ausfall der Hilfskraft die erforderliche Betätigungskraft 60kg nicht überschreiten.