QASHQAI J11: Mängelthread

Man kann nicht nur man muß auch ohne fahren können , stell die vor das Teil fällt auf der Autobahn aus .
 

Off-Topic:
Auf der Autobahn merkt man dass noch nicht einmal, ab einer bestimmten Geschwindigkeit, weit unterhalb von 100 normalerweise, schaltet die elektrische Unterstützung ohnehin ab.

"Man muss können" suggeriert dass es eine Alternative geben kann, "man kann" nicht ;) Aber jetzt entfernen wir uns zu weit vom Thema :)
 
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Das Problem nach dem Ausfall ist nur die Handkraft um das Lenkrad zu drehen.

Laut EU Vorschrift (70/311/EWG)

Die Betätigungskraft darf beim Übergang von der Geradeausfahrt zum Lenkeinschlag, der zur Erzielung des Wendekreises von 12m Halbmesser erforderlich ist ,25kg nicht überschreiten.
Bei Hilfskraft-Lenkanlagen darf bei Ausfall der Hilfskraft die erforderliche Betätigungskraft 60kg nicht überschreiten.

Wer nun versucht im Stand das Lenkrad zu drehen wird nicht ohne erhebliche Anstrengung feststellen das dann noch der Reibungswiderstand der Bereifung zum Bodenbelag da zu kommt.

Eigene Erfahrung durch Ausfall der Servo in meinen Ford C-Max.....

Selbst mit Körperlicher Anstrengung habe ich eine geraume Zeit gebraucht die Parktasche zu verlassen und dazu habe ich am Lenkrad mit meinem ganzen Körpergewicht gezogen.

Sonst geht das mit einem Finger......
 
Man kann nicht nur man muß auch ohne fahren können , stell die vor das Teil fällt auf der Autobahn aus .

Ja das stimmt. Bei Infiniti gibt es eine vollelektrische Lenkung ohne mechanische Verbindung, eine sogenannte steer by wire-Lenkung. Es musste aber trotzdem eine Lenksäule als Backup eingebaut werden falls es zu einem Ausfall der Elektrik kommt.
 
Das Problem nach dem Ausfall ist nur die Handkraft um das Lenkrad zu drehen.

Laut EU Vorschrift (70/311/EWG)

Die Betätigungskraft darf beim Übergang von der Geradeausfahrt zum Lenkeinschlag, der zur Erzielung des Wendekreises von 12m Halbmesser erforderlich ist ,25kg nicht überschreiten.
Bei Hilfskraft-Lenkanlagen darf bei Ausfall der Hilfskraft die erforderliche Betätigungskraft 60kg nicht überschreiten.

Jetzt hab ich mir mal diese Vorschrift in verschiedenen Sprachen der EU durchgelesen in DE 0,25KG ansonsten 25Kg also Übersetzungsfehler
Eine Kraft wird nie in kg angegeben immer in N ...ich denke mal es sind 60N gemeint denn 60kg am Lenkrad schaffst Du nicht leicht...
60N sind 6kg das schafft auch jede Omi ...
 
Selbst diese Vorschrift schreibt eine Messung bei 10km/h vor und nicht im Stand. In dem Fall wären die 25kg bei bei Funktionierender Lenkung und erst recht die 60kg bei Ausfall enorm viel. Ich gehe da auch von einem Fehler aus, 25 bzw. 60 Newton machen schon mehr Sinn.
 
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Das hängt einfach damit zusammen, dass die Richtlinie für alle Fahrzeuge gilt, also auch für solche, bei denen die Lenkung nicht durch ein Lenkrad sondern durch z. B. Hebel betätigt wird. Die Angabe von 60 kg ist in dieser kompakten Form ein wenig unglücklich, da Kräfte natürlich in Newton gemessen werden. Klar wird das Ganze dann, wenn man sich vor Augen hält, dass zur Überprüfung des Grenzwertes tatsächlich mit Gewichten gearbeitet wird. Da werden eben z. B. 60 kg direkt an den Lenkhebel oder das Lenkrad (per Umlenkrolle) gehangen und dann muss sich die „Betätigungseinrichtung“, die „Übertragungseinrichtung“ und auch die „gelenkten Räder“ halt bewegen.
 
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