Wieso Nein :quest:
Zumindest beim FL beträgt der min.-Abstand 620mm.
Auch die anderen Maße werden eingehalten.
Warum sollte man die nicht als Positionslicht einsetzen können :quest:
Voraussetzung ist natürlich die Dimmbarkeit :exc:
 
ok sorry bei 225 seiten hier wollt ich nicht alles durchlesen....;)
 
@OWL: Ein bischen Schwanger gilt bei der ECE-Zulassung halt nicht. :cheesy:
 
Eigendlich Schade.
Es werden doch eigendlich alle Auflagen erfüllt.
Hier nochmal der Link zum Youtube-Video.
Schaden finde ich mehr als untertrieben ;).
Ich denke wenn das Teil eine ABE hätte, würden sehr viele das Teil ordern, jedoch kosten die dazu notwendigen Test um eine ABE zu bekommen.
Was vermutlich die Firma abschreckt, da sie scheinbar nicht davon überzeugt ist mit dem Verkauf einen Gewinn einzufahren.:sry:
 
Die Kosten sind nicht das einzige...

Die komplette SW-Baugruppe braucht eine ECE-Zulassung (inkl. zugehörigem lichttechnischem Gutachten: Ausleuchtung, Lichtfarbe, Lichtstärke jeweils für alle Funktionen!). Diese Baugruppe erhält dann die entsprechenden Zulassungen, die im SW-Glas sichtbar und dauerhaft angebracht sein müssen (Nummern und Kennzeichnungen gemäss ECE).

Wenn nun der bisherige SW genutzt würde, wären ja die falschen Daten auf dem Glas angebracht. Weiterhin müsste der LED Teil so ausgeführt sein, dass die LEDs nicht getauscht werden können.

Die ECE-Vorschriften sind da imho recht eindeutig.:exc:
 
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