Vielen Dank für die Infos.
Wenn der Wagen Baujahr 2013 ist, hast Du auf alle Fälle die "originale" Nissan Garantie bis 2016 (bis zu welchem genauen Datum hängt vom ersten Verkauf/der ersten Zulassung ab). Wenn der Händler dir da was anderes erzählt hat, hat er dich beschissen...... Gekauft habe ich den Wagen mit einer ausgedünnten Gebrauchtwagengarantie von zwei Jahren. Hier die einzelnen Punkte aufzuzählen ist nicht der Rede wert....
M. E. nicht. Hatte noch nie größere Reparaturen nach Ablauf der originalen Garantie.......Lohnt sich erfahrungsgemäß eine derartige Anschlussgarantie?...
Wenn der Wagen Baujahr 2013 ist...
Jeder, der keine grössere Reparaturen hatte, wird sich ärgern so eine Garantieverlängerung abgeschlossen zu haben.....
Mir sagte mein Nissan Händler, dass eine original Nissan Garantieverlängerung (5 Sterne Garantie) von einem oder zwei Jahre nur nach Kauf durch den Erstbesitzer gemacht werden kann?...( :sry:
OK, jeder wie er mag... Du bist gern auf der sicheren Seite, musst also entsprechend dafür zahlen.
Ich persönlich habe noch nie für ein Nissan Fahrzeug eine Garantie - über die 3 Jahre Werksgarantie hinaus - abgeschlossen und es auch nicht bereut - es war einfach nix dran, an den Karren (obwohl immer als 1-jährige gekauft)... :dknow:
Und bei Meinem QQ war schon mal was dran, was sehr teuer war. So unterschiedlich können die Erfahrungen sein.
Im Schnitt verdienen die Versicherungen ja auch etwas an den Kunden, aber für den einzelnen, der ein Problem hat, kann die Versicherung trotzdem ein Segen sein. Das ist nunmal der Zweck einer Versicherung, die Last des Schadens auf viele Schultern zu verteilen (Solidargemeinschaft).
@Nuno: Die Frage ist eher, welcher Motor, welches Getriebe, welcher Antrieb? Welche Merkmale anfälliger sein können, kann man per Suche im Forum herausfinden. Mir scheint z.B. bei länger geplanter Haltedauer eine gewisse Rostvorsorge an den Fahrwerksteilen relativ sinnvoll zu sein. Nur das zahlt wiederum keine Garantieversicherung.