Alle: Garantieverlängerung

Fakt ist doch: Was in 3 Jahren als Defekt nicht erkennbar wird, das kommt auch danach vorerst nicht. Aber was kommt, das ist eben der normale Verschleiß - und für den gibt es eh' keine Versicherung.

Und für echt kapitale Mängel (Motor, Getriebe, Aggregate) setze ich mal einfach auf Kulanz bei Nissan, solange er immer dort in den Service geht. Das mag vielleicht naiv sein, aber dieses Risiko trage ich dann eben.
Man kann (und will) sich sowieso nicht gegen alle Lebensrisiken absichern, warum dann gerade beim Auto diese Vorsicht?

Daher meine ich: Das Geld sparen und für den Fall der Fälle verfügbar haben.

Gruß

Jeder hat so seine eigene Sichtweise.
Ich hatte die Car-Garantie Anschlußversicherung abgeschlossen und 3 Mon. vor Ablauf hat es mich erwischt. Steuerkette hatte sich gelängt bei 120.000km. ( Bei der Aktion hat sich übrigens Nissan-Gü..... in HH-Bergedorf extrem negativ in Szene gesetzt).
Jedenfalls übernahm die Versicherung die Reparatur und ich hatte lediglich einen Eigenanteil von 450€ zu tragen. ( insgesamt 1800€)
Du glaubst ja wohl nicht, das dort etwas mit Kulanz seitens Nissan gelaufen wäre.
Insofern hat mir die Versicherung über 1000€ gespart.
Das zeigt auch, dass Defekte sich auch in 3 Jahren vorher leider nicht unbedingt ankündigen, und somit deine These so nicht haltbar ist.

Viele Grüße Mainy
 
@Miq:
Wenn ich in's Nissan-Haus gegangen bin, wurde ich immer an eine Verkäuferin verwiesen, mit der ich mich eigentlich jedesmal in die Wolle bekommen habe.
Bei der Frage nach Anschlussgarantie sagte Sie mir auch, es gäbe nur die Nissan 5*. Auch nach heftigen Nachfragen, hat Sie Ihre Aussage nie verändert.
Irgendwann einmal waren wir so gute Freunde, daß Sie wusste, daß Sie mich nicht grüßen, ansprechen oder angucken soll wenn ich das Haus betrete.

Danach bin ich dann zu einem anderen Verkäufer im gleichen Haus, der mir dann sofort erklärte, daß Sie generell 2 Versicherungen zur Auswahl haben, die Nissan 5* und die Car-Garantie.

Was dein Händler macht oder kann, weiß ich natürlich nicht... aber nachfragen oder nachbohren lohnt sich offensichtlich, falls du unbedingt die andere Versicherung haben möchtest...
 
Tja, dass Wissen oder Nichtwissen ist immer ein gutes Thema hier im Forum. Es ist in der Tat so, dass die Häuser unterschiedliche Prioritäten setzen. Die Menschen dort machen das, was ihnen vorgegeben wird, bzw. das, was sich im Kopf festgesetzt hat. Somit informiert euch gut und entscheidet rechtzeitig. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist bei der 5* die nicht vorhandenen km Decklung.

Hier nun die 5* Anschlussgarantie von Nissan. Die Regulierung geht direkt über Nissan.

Folgende Laufzeiten der NISSAN 5*Anschlussgarantie sind über die NISSAN 5*Garantieversicherung versicherbar: (Nur innerhalb der Werksgarantie abzuschließen!!! )
1. 12 Monate im Anschluss an die Herstellergarantie bis zu einer Gesamtlaufleistung von maximal 100.000 km oder, wahlweise,
150.000 km ab Erstzulassung
2. 24 Monate im Anschluss an die Herstellergarantie bis zu einer Gesamtlaufleistung von maximal 100.000 km oder, wahlweise,
150.000 km ab Erstzulassung

Was ist abgedeckt?
Die NISSAN 5* Anschlussgarantie umfasst alle Fahrzeugkomponenten vorbehaltlich der Ausschlüsse (siehe unten) für die Dauer der Garantielaufzeit.
Die NISSAN 5* Anschlussgarantie deckt die Reparaturkosten oder, nach dem Ermessen des Garantiegebers, die Austauschkosten
(maßgeblich ist jeweils die wirtschaftlichere Methode), die aufgrund eines Funktionsausfalls gemäß den Bedingungen dieser NISSAN 5* Anschlussgarantie erforderlich werden.

Welche Fahrzeugkomponenten sind von der NISSAN
5! Anschlussgarantie nicht gedeckt?
Die NISSAN 5* Anschlussgarantie deckt keine Reparaturkosten oder Austauschkosten für die folgenden Fahrzeugkomponenten
ab:
• Karosserie, Lackierung, Glas, Polster, Sitzgestell und -einstellmechanismus, Teppichboden, Tür- und Fensterdichtungen,
Armaturenbrett, Verkleidungen, Abdeckungen, Verblendungen, Verzierungen und Verchromungen
• Antennen, Spiegel, elektrische Spiegelverstellungen sowie Spiegelglas, Schlüssel, Schlösser und Fernbedienungen
• Kabrioverdecke
• Audio- und Navigationsgeräte, einschließlich Lautsprecher, CDs und DVDs
• Batterien
• Auspuffanlage (Auspuffröhre, Auspuffaufhängungen, Schalldämpfer)
• Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsbacken, Bremsscheiben und Bremstrommeln
• Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe und –ausrücklager
• Stoßdämpfer, Federbeine, Spurstangenköpfe, Radaufhängungslager, Aufhängungsfedern
• Entfaltete Airbags, ausgelöste Gurtstraffer und Airbagsensoren
• Zubehör, Bordwerkzeug, Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck, Feuerlöscher, Räder und Reifen
• Glühbirnen, Xenonscheinwerfer, Lampen, Leuchten und Streuscheiben, Sicherungen, Zündkerzen, Zündkabel,
Abdeckkappen des Zündsystems
• Scheiben- und Scheinwerferwischerarme, Scheiben- und Scheinwerferwischerblätter, Scheiben- und Scheinwerferwaschdüsen
• Verschleiß- und verbrauchsrelevante Teile und Materialien einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Öl-, Luft-,
Kraftstoff- und Pollenfilter, Keil- und Hilfstreibriemen, Frostschutzmittel, Flüssigkeiten, Schmiermittel, Kraftstoff
oder Öle. Frostschutzmittel, Flüssigkeiten, Schmiermittel und Öle sind jedoch abgedeckt, wenn ihr Austausch nach
dem Funktionsausfall einer Fahrzeugkomponente, der einen gültigen, vom Garantiegeber als garantiepflichtig anerkannten
Schadensfall darstellt, notwendig ist.
• Fahrzeugkomponenten, die einer Rückrufaktion oder sonstigen Serviceaktion des Herstellers/Importeurs unterliegen
oder von einer Kulanzregelung erfasst sind.

AUSSCHLÜSSE VON DER NISSAN 5* ANSCHLUSSGARANTIE
Folgende Ausschlüsse von der NISSAN 5* Anschlussgarantie
bestehen:
1. Arbeiten und Materialkosten, die aufgrund von Verschleiß von Fahrzeugkomponenten aufgewandt werden, unabhängig
davon, ob diese Fahrzeugkomponenten von der NISSAN 5* Anschlussgarantie abgedeckt sind oder nicht.
2. Fahrzeuge,
• die in Bezug auf die Spezifikationen des Herstellers oder anderweitig modifiziert wurden (ausgenommen
NISSAN Originalzubehör, das durch einen NISSAN Partner angebracht wurde), oder
• die einem Unternehmen, das zum Zweck des Verkaufs oder der Instandhaltung von Kraftfahrzeugen
gegründet wurde, vorübergehend oder anderweitig gehören (aus einem Eintausch oder Erwerb zum
Zweck des Wiederverkaufs resultierend), oder
• die für Wettkampfzwecke, Testfahrten, Rallyes, Rennen, Geländefahrten, als Mietfahrzeuge, für Fahrschulen,
als Taxis oder als Fahrzeuge des öffentlichen Diensts einschließlich Polizeiwagen, Krankenwagen, Feuerwehrwagen und Militärfahrzeuge
verwendet worden sind oder verwendet werden, sofern der Versicherer dieser Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat, oder
3. Reparaturkosten oder Austauschkosten,
• die von einer anderen Garantie oder Versicherung des Kunden gedeckt sind, oder
• die aufgewandt werden, um einer Rückrufaktion des Herstellers/Importeurs Folge zu leisten, um einen Serienfehler
oder sonstige Abweichungen, die in der Konstruktion des Fahrzeugs zwingend begründet sind, zu beheben, oder
• die nur erforderlich sind, damit das Fahrzeug eine wiederkehrende Prüfung gemäß der StVZO (AU/HU)
oder eine andere angeordnete Fahrzeugabnahme besteht.
4. Alle Schäden am Fahrzeug oder den Fahrzeugkomponenten,
• die dadurch entstanden sind, dass nach einem Funktionsausfall die geeigneten Maßnahmen zum Schutz
des Fahrzeugs gegen eine Verschlechterung des bereits eingetretenen Schadens nicht ergriffen wurden,
oder
• die durch Unfall, Brand, Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung, Aufprall, Beschädigung während
des Abschleppens, Sach- und Wasserschäden, Explosion, Fälle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen,
Sturm, Blitz, Hagel, Überschwemmung, Krieg, Unruhen oder sonstige Umweltfaktoren oder äußere Einflüsse
verursacht wurden, oder
• die durch Frost, nicht mangelbedingte Korrosion, Verschmutzung, Feinsplitt, Baumsäfte, Salz, chemische
Niederschläge, Mangel an Frostschutzmittel oder das Einfrieren von Flüssigkeiten verursacht
wurden, oder • die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z.B. Tuning) oder den Einbau
von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht wurden, die nicht durch NISSAN zugelassen sind, oder
• die durch die Verwendung von verunreinigten, falschen oder ungeeigneten Kraftstoffen, Flüssigkeiten
oder Schmierstoffen oder einer Kraftstoff- oder Schmierstoff-Güteklasse, die vom Hersteller nicht
empfohlen wird, verursacht wurden, oder
• die durch unzureichende Aufrechterhaltung ordnungsgemäßer
Öl-, Flüssigkeits-, Kühlmittel- oder Schmierstoffstände verursacht wurden, oder
• die durch Missbrauch, Verschulden oder Unerfahrenheit des Garantienehmers oder des Fahrzeugführers
oder durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs (Überbelastung, Überdrehen des Motors, Ziehen
eines Anhängers oder eines anderen Fahrzeugs, der bzw. das die maximale zulässige Anhängerlast
des Fahrzeugs überschreitet, usw.) verursacht wurden, oder
• die dadurch verursacht wurden, dass die im Kundendienstscheckheft
vorgegebenen Wartungsintervalle (zzgl. einer Toleranz von 30 Tagen oder 1.000 km,je nachdem. was zuerst eintritt) nicht eingehalten wurden,
oder
• die durch Verwendung minderwertiger, modifizierter oder nicht durch NISSAN genehmigter Teile verursacht
wurden, oder
5. Folgeschäden jeglicher Art wie Wertverlust, Abschreibung oder Wertminderung des Fahrzeugs, Nutzungs- und Einnahmeausfälle,
die direkt oder indirekt als Ganzes oder in Teilen durch einen Funktionsausfall entstehen, unabhängig
davon, ob dieser durch diese NISSAN 5* Anschlussgarantie abgedeckt ist oder nicht
6. Reguläre Wartung und Instandhaltung wie Rad- und Motoreinstellung, Ersetzen von Glühlampen, Zündkerzen,
Keilriemen, Filtern, Schmier- und Kühlmitteln, Glasschäden,
usw.
7. Radauswuchten und -ausrichten
8. Alle technischen Anpassungen oder Einstellungen, die normalerweise nicht mit dem Austausch von Teilen in Zusammenhang
stehen, einschließlich der Anpassung oder Einstellung von Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel
oder Heckklappe
9. Alle Schäden oder Fehlfunktionen und ihre Folgen, die dem Garantienehmer zum Zeitpunkt der wiederkehrenden
Prüfung des Fahrzeugs gemäß STVZO (HU/AU) mitgeteilt und vor dem Funktionsausfall nicht repariert wurden
10. alle Leistungen eines NISSAN Partners, die außerhalb des Umfangs der NISSAN 5* Anschlussgarantie liegen
11. Mängel der Leistungen und Materialien, die im Rahmen der NISSAN 5* Anschlussgarantie ausgeführt oder ausgetauscht
wurden.
 
Moin zusammen,
lohnt sich eine Garantieverlängerung 1,5 Diesel 45.000KM in 3Jahre.

Wenn ja welche ?

Gruß Pepp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unser QQ wird bald 5 Jahre alt. Wir hatten für das 4. und 5. Jahr eine Anschlussgarantie bei CarGarantie abgeschlossen.

Gibt es eigentlich eine Anschlussgarantie für das 6. Jahr bei CarGarantie? Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Unser QQ hat erst 60.000 km drauf, da könnte sich eine Garantie noch lohnen, wenn das Angebot stimmt.
 
Ja.... hatte vor dem Verkauf kurz überlegt, ob ich auch verlängere.
Irgendwas so um die 270.- für 1 Jahr Verlängerung... allerdings definitiv mit Selbstbeteiligungen, also nur die Classic, nicht die Exclusive.

Mir wurde am Telefon folgendes erzählt:
unter 80.000km 40% Selbstbeteiligung auf Teile
unter 90.000km 50% Selbstbeteiligung auf Teile
unter 100.000km 60% Selbstbeteiligung auf Teile
Die Arbeit wird immer komplett bezahlt.

Da meiner auf 7x-tausen km stand, habe ich die anderen Limits nicht erfahren, ich könnte mir jetzt denken wie die aussehen.
 
Nissan 4you sorglospaket

Hallo zusammen,

ich habe gestern meinen neuen X-Trail (EU-Import) abgeholt :) und bin jetzt hier auf dies Forum gestoßen, als ich Infos zu Garantieverlängerung und dem Nissan 4you Sorglospaket suchte. Der ortsansässige Händler bietet das Paket (4 Jahre Inspektionen + Anschlussgarantie für das 4. Jahr für 1.975 € an. Wenn ich hier von Inspektionskosten unter 300 € lese, erscheint mir der Preis aber ganz schön happig. Oder sehe ich das falsch?

X-Trail 1,6 DCI 2WD TEKNA in schwarzmetallic (EU-Import) EZ 03/16
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meiner hat 3 Jahre Nissan PanEuropeGarantie, allerdings nicht ab Datum der EZ, sondern ab Datum der Auslieferung in Dänemark (ca 3 Wochen kürzer).

X-Trail 1,6 DCI 2WD TEKNA in schwarzmetallic (EU-Import) EZ 03/16
 
X-Trail 1,6 DCI 2WD TEKNA in schwarzmetallic (EU-Import) EZ 03/16[/quote]
Musstest du diese abschließen oder war die automatisch dabei? Also habe ich die auch?
 
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