Qashqai / Qashqai+2: Anhängerkupplung + Auflastung

Sobald ich unser neues Familienmitglied habe, bekommt er auch eine abnehmbare Kupplung, allerdings nur bis 1400 kg. Ich hatte vor einigen Wochen bei Nissan Deutschland angefragt, warum die zulässige Anhängelast so gering ist und ob man diese nicht erhöhen kann. Wenn ja, wie ?
Mir wurde mitgeteilt, das der Kundenbetreuung keine Begründung und kein Gutachten vorliegt, welches eine Freigabe der Anhängerlasterhöhung auf über 1400 kg zulässt. Sollte es dennoch von einem Kunden durchgeführt werden, ist mit einem Verlust der Herstellergarantie zu rechnen.
Ist dem Händler der Kupplungen bis 2000 oder 2300 kg einbaut die Garantie des Kunden egal ?
Wie entscheidet man sich richtig ?
Aufgrund der Aussage der Kundenbetreuung habe ich mich für die 1400 er entschieden.

Gruß fuldataler
 
Nissan (und alle anderen Hersteller) wird zu allem, was keine originalen Teile sind, gleiches sagen.
(Viele Vertragspartner bauen Gasanlagen ein. Zum Thema Garantie ist hier auch alles bekannt. )

Jeder weiß hier, dass die Kupplung extrem beansprucht wird.

Weiterhin denke ich an die vielen Bastler hier. Tritt ein Folgeschaden auf, ist nichts mit Garantie.
( Bei größeren Mängeln untersuchen oft Techniker aus England das Fahrzeug. Stellt dieser Änderungen fest, die im Zusammenhang mit einem Mangel stehen können, dann gibt es keine Garantie)
Von daher ist deine Entscheidung richtig.
 
Anhängelast QQ 1,6 Benzin 03/2011, Dringend

Hallo an alle!

wir möchten uns gerne die abnehmbare Anhängerkupplung von Wesfalia montieren mit 1.400 kg Anhängelast.

Irgendwie verwirrt und der Fahrzeugschein unter Punkt 0.1 mit einem Wert von 1.200 kg.

Können wir diese Anhängerkupplung nicht voll nutzen oder hat es nur was mit der Nissan-Garantie zu tun? Oder müssen wir die einfach nur eintragen lassen, auch wenn 200 kg. dazwischen liegen???

LG
 
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Du kannst dir auch eine 2to-Kupplung montieren lassen, ziehen darfst du im Normalfall nur das, was im Schein steht.

Viele Grüße Mainy
 
Anhänger/Stützlast QQ 1,6

Hallo an alle!

Könnte uns jemand mal hier weiterhelfen?

Wir haben ein QQ 1,6 Benzin, im Fahrzeugschein steht 1200 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast.

Wir haben uns jetzt die abnehmbare Westfalia Anhängekupplung montiert.

Eigentlich geht es uns darum weil wir uns einen Wohnanhänger zulegen möchten.

Leider finden wir immer welche mit 1200/100 Anhängelast oder 1300/100 oder noch höher.

Wenns danach geht dürfen wir den gar nicht ziehen... Müssen wir uns nach noch einem kleinern Wohnanhänger um sehen oder wie rechnet man das aus?? oder gleich ein größeren QQ zulegen??!?!?;)

LG
 
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In einer der letzten AB-Ausgaben wurde behauptet, dass der QQ auch deutlich mehr als 1,2t ziehen kann, da er denselben Unterbau hat wie der X-Trail (der bis zu 2t ziehen darf), von Nissan aber nur bis 1,2t zugelassen wird. Gründe dafür weiß ich auch nicht mehr.
 
Werden morgen mal beim TüV anrufen, die sollen uns das mal genauer erläutern, wenn ein Anhänger 1200 kg hat aber die Stützlast 100 kg, wie sich das bei uns verhält bei 1200/75 kg.

Wir verstehen das so da wir nur 1275 kg zGG Anhängerlast ziehen dürfen aber wo gehen die restlichen 25 kg hin verteil ich die bei Zuladung auf die zGG vom ziehendem Fahrzeug?? Ich hab schon mehere Beiträge in Foren gelesen, aber so wirklich schlüssig werden wir nicht. Es gibt ja noch die besondere Regelung zu Beispiel 3, siehe Link:

Anhänger Stützlast und Anhängelast bei Anhänger Zugfahrzeug

Beispiel 1:zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2:zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3:zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.


Aber irgendwie werden wir nicht schlau daraus, ob wir uns jetzt so einen zulegen können oder nicht!!??!:wacko:
 
Ist doch eindeutig, der Hänger darf maximal 1275 kg wiegen, wenn die Stützlast des Hängers 75 kg beträgt.
Wenn der Hänger so beladen ist, dass er nur 50 kg Stützlast hat wäre er schon zu schwer für das Auto.
Ob der Hänger nun 75 kg oder 100 kg Stützlast haben darf ist völlig unwichtig, ihr dürft nur 75 kg auf die AHK geben.
 
In einer der letzten AB-Ausgaben wurde behauptet, dass der QQ auch deutlich mehr als 1,2t ziehen kann, da er denselben Unterbau hat wie der X-Trail (der bis zu 2t ziehen darf), von Nissan aber nur bis 1,2t zugelassen wird. Gründe dafür weiß ich auch nicht mehr.

Hallo
Denselben Unterbau bzw. Bodengruppe wie der X-Trail??????????? Kann ich mir nicht vorstellen.
Wo wurde dies berichtet?

Viele Grüsse
Braun
 
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