Qashqai J10: Wie genau schaut der TÜV auf die Auflagen von Felgen?

Mag ja sein, dass Du für die Felgen eine ABE hast, gilt die aber auch für die Reifengröße??
Da würde ich mich mal schlau machen, weil i.d.R. verschiedene Reifengrößen auf einer Felge gefahren werden dürfen, in deinem Fall dürften die 245/40/19 nicht in den Wagenpapieren vermerkt sein, somit musst Du nicht die Felgen dafür aber die Reifengröße eintragen lassen. So war das jedenfalls früher mal, ev. hat sich ja etwas in den Bestimmungen geändert.
 
Glaub mir, inzwischen kenne ich mich bestens aus. Unten ist der Auszug aus dem Gutachten. Wie du siehst keinerlei Auflagen für 245er/40er Reifen.

Danach noch der Auszug aus der ABE. Wie du siehst, keinerlei Änderungen in den Papieren notwendig. Dies ist die neueste ABE. Als ich die Räder im April gekauft habe stand in der ABE noch folgender Satz anstelle des dick gedruckten Satzes im ABE-Bild:

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen
in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
 

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@Qashguy:

Eintragen lassen in die Fahrzeugpapiere musst Du sie nicht, zum TÜV musst Du aber trotzdem, oder ?



A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


Das hatte ich bei meinem Passat; 235/4017 auf 8x17 . Damit musste ich zum TÜV, die haben mir eine Bescheinigung mitgegeben, die ich mit dem Fahrzeugschein zusammen mitführen musste.

Gruß Alex
 
Grrrrrr. Warum glaubt mir eigentlich keiner. :cry:

Das was zählt ist das was im Gutachten der jeweiligen Felge steht. Nicht was im Gutachten einer komplett anderen Felge steht. ;)

Im Gutachten steht:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Diese Freistellung siehst du ja im Bild oben in der ABE.

Was DU meinst ist A01 (in Gutachten MEINER Felgen). Und die Auflage A01 gibt es beim Qashqai in den angebenen Reifengrößen nicht. Siehe mein Bild oben. Wie du dort siehst ist es beim Xtrail oder Murano so. Aber NICHT beim Qashqai. Nur bei er Auflage A01 mußt du es begutachten lassen. Auszug aus dem Gutachten:

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
Also nochmal. Meine Felgen mit den angegebenen Reifen 225/45, 235/45 und 245/40 kann man dranschrauben und losfahren OHNE sie vorführen zu müssen, ohne sie eintragen zu lassen. Nur die ABE ist mitzuführen. Und das nicht mal mehr laut Dekra weil ja auf den Felgen die ABE-Nummer eingeprägt ist.
 
:peace:

Ja, ist ja ok! Ich war davon ausgegangen, dass die Auflagen irgendwie "genormt" sind.
Scheint nicht so zu sein.

Gruß Alex
 
:)

Hab mich letztes Jahr auch gewundert. In einem Gutachten des Herstellers XY heißt eine bestimmte Auflage z.B. k2b, die selbe Auflage nennt sich beim Hersteller AB aber A03. Daß aber bei "deinen" Felgen A01 der Auflage A02 bei meinen Felgen entspricht ist noch verwirrender.

PDF-Links darf man hier nicht posten, wenn ich mich recht entsinne. Sonst hätte ich schon längst das komplette Gutachten/ABE gepostet. Wen es aber interessiert, dem schick ich's gerne per Mail.
 
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