A
anonymous
Ehemaliger
Ich habe ja hier schon oft gelesen, daß welche 19" und 245er Reifen beim TÜV einfach abgenommen bekommen haben ohne etwas machen zu müssen. Oft steht da als Auflage "K2b" drin, also daß man an Achse 2 im Bereich von 0-50° "abdecken" soll:
Und wo sind diese im Beispiel genannten 0-50° eigentlich? Also wo beginnen die 0°?
Wer hatte so eine Auflage und wer mußte das erfüllen oder eben nicht? Die Händler meinen ja meist, damit würden sich die Felgenhersteller nur absichern, beim TÜV gabs aber nie Probleme. Ich will aber keine Felgen kaufen und nachher wegschmeissen weil ein TÜV-Prüfer schlechte Laune hatte.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Und wo sind diese im Beispiel genannten 0-50° eigentlich? Also wo beginnen die 0°?