Qashqai J10: Vorgabe für Zulassung durch Händler bei Neuwagen

Bei einem Nachlass von 21% hat Dein Händler sich eines Grossabnehmerabrufscheines bedient. Dieser Schein muss zusammen mit der Bestellung bei Nissan eingereicht werden, und dann muss der Wagen auch auf den im Abrufschein genannten Käufer zugelassen werden. Dein Händler hat sich da für diesen Preis richtig aus dem Fenster gelehnt, und wenn Nissan da nach weshalb, wie und warum forscht, dann bekommt der richtig Ärger. Wenn der Schein ohne Dein Wissen oder Zutun verwendet wurde( oder bist Du Mitglied z.B. Jagdverband, Reiterliche Vereinigung o.ä.) dann kann das für den Händler wirklich richtig Ärger geben.
Bei Vorlage eines solchen Scheines, bekommt der Händler von Nissen den %-Satz x zurück, nur deshalb kann er Dir diesen Preis machen. Mein Tipp, Faust in der Tasche machen, keine Welle machen und das Auto auf den Abrufscheininhaber zulassen.
Gruss BOT
 
Ja,ja,
aber wenn die Welle kommt, kommen Kläger und Richter schneller als Allen lieb ist.
Dem Kunden passiert natürlich nichts, aber dem Händler.
Die Jungs versuchen ja nur die EU-Preise mitgehen zu können, und da müssen die sich schon mal was einfallen lassen.
Denn eines sollte man immer bedenken: Wenn es keine Nissan Vertragshändler gäbe, könnten auch die EU-Fahrzeuge dort ihre Garantiereparaturen nicht erhalten.
Leben und Leben lassen!
BOT
 
Leben und leben lassen ist richtig. Dazu gehört aber auch, dass der Händler von vorneherein mit offenen Karten spielt und die Regularien, die mit dem Preis einhergehen, offensiv dem Käufer benennt.
Ansonsten ist dies ein Beschneiden von Rechten des Käufers, das nicht akzeptiert werden muss.

Guido
 
Das wird es sein, dann ist der Vermittler der Grossabnehmer und der, der auch den Daumen drauf hält, denn wenn das auffliegt, ist der sein Rahmenabkommen los und der Händler bekommt auch richtig Ärger ( Ausgleichszahlungen )
BOT
 
Ich habe einen ganz normalen Kaufvertrag mit dem Händler. Nirgends steht etwas bezüglich der Einschränkung wegen der Zulassung auf den Käufer. Hätte ich das gewusst, hätten wir den Vertrag einfach auf meine Freundin abgeschlossen.

Was mich ärgert ist, dass es hierzu nirgends einen Hinweis gab und ich mich jetzt dem beugen soll.

Gruß
gremlin
 
Kann ihm aber egal sein, das er halt einen Vertrag abgeschlossen hat, nachdem er mit dem Verkäufer verhandelt hat.
Wichtig ist für ihn nur, das er keine falschen Angeben gegenüber dem Verkäufer gemacht hat, um so eine Vergüstigung zu erlangen.
Laut dem Ausgangspost, ist dies aber zu verneinen. Ergo hat der Verkäufer ein Problem.
Aber bisher verstehe ich immer noch nicht, dass der Verkäufer nicht mit offenen Karten spielt, was sicherlich die Sache zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinfachen dürfte. Denn bisher befindet er (der Verkäufer) sich auf dünnem Eis, da er meiner Meinung nach den Käufer zu etwas nötigt.
 
Aber bisher verstehe ich immer noch nicht, dass der Verkäufer nicht mit offenen Karten spielt, was sicherlich die Sache zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinfachen dürfte. Denn bisher befindet er (der Verkäufer) sich auf dünnem Eis, da er meiner Meinung nach den Käufer zu etwas nötigt.

Das Problem sieht einfach aus, ist es aber nicht!
Da sind ein paar Dinge zu beachten und vor allem zu befolgen, und dem Händler ist nicht immer recht, dass der Kunde alles weiss.
Die Eisschicht, auf die sich der Händler bei einer anders lautenden Zulassung begibt, ist sehr viel dünner als die andere. Da steht unter Umständen eine Existenz auf dem Spiel:exc:
BOT
 
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