Bei einem Nachlass von 21% hat Dein Händler sich eines Grossabnehmerabrufscheines bedient. Dieser Schein muss zusammen mit der Bestellung bei Nissan eingereicht werden, und dann muss der Wagen auch auf den im Abrufschein genannten Käufer zugelassen werden. Dein Händler hat sich da für diesen Preis richtig aus dem Fenster gelehnt, und wenn Nissan da nach weshalb, wie und warum forscht, dann bekommt der richtig Ärger. Wenn der Schein ohne Dein Wissen oder Zutun verwendet wurde( oder bist Du Mitglied z.B. Jagdverband, Reiterliche Vereinigung o.ä.) dann kann das für den Händler wirklich richtig Ärger geben.
Bei Vorlage eines solchen Scheines, bekommt der Händler von Nissen den %-Satz x zurück, nur deshalb kann er Dir diesen Preis machen. Mein Tipp, Faust in der Tasche machen, keine Welle machen und das Auto auf den Abrufscheininhaber zulassen.
Gruss BOT
Bei Vorlage eines solchen Scheines, bekommt der Händler von Nissen den %-Satz x zurück, nur deshalb kann er Dir diesen Preis machen. Mein Tipp, Faust in der Tasche machen, keine Welle machen und das Auto auf den Abrufscheininhaber zulassen.
Gruss BOT