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Ich habe auch nirgendwo gelesen, dass TFL nicht zusammen mit den Rückleuchten betrieben werden dürfen....
Vollkommen korrekt.
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Ich habe auch nirgendwo gelesen, dass TFL nicht zusammen mit den Rückleuchten betrieben werden dürfen....
Mein Gedanke wäre, wenn die Rücklichter eine separate Sicherung haben, deren Leitung mit der Sicherung der TFL zu verbinden. Oder gäbe das Probleme mit der Elektronik?
Nein, Du irrst nicht, Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).Und das ist, soweit ich weiß (kann mich aber auch irren), nicht zulässig.
Dann sollten wir die Diskussion eben nochmal aufgreifen.Das ist in der StVZO so enthalten und die Diskussion darüber hatten wir vor einem halben Jahr schon mal.
Also: TFL dürfen alleine eingeschaltet werden.StVZO § 49a
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
......5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.