QASHQAI J11: Serviceheft auf deutsch

Mein freundliche:mrgreen: hat die Servicehefte verglichen.
Bei Bulgarischen muss man an ganz anderer Stelle Stempel stellen.
Deswegen hilft es nicht, wenn man eine Kopie eines deutschen Serviceheftes bestellt und dann trotzdem nicht weißt wo man bei dem Original Stempel machen soll.
 
....Bei meiner erster Inspektion hat mein freundlicher:mrgreen: Probleme gehabt, an richtiger stelle sein Stempel zu stellen....

Na hat der denn keine Sekretärin?:cheesy:;)

also in dem dänischen Serviceheft kann man´s nicht verfehlen:
 

Anhänge

  • 20150709_164619 - Kopie.jpg
    20150709_164619 - Kopie.jpg
    55,7 KB · Aufrufe: 783
Und so sieht Bulgarische Heft aus.
Da muß man schon aufpassen, was man ankreuzt. Sonst kann man aus einer Inspektion mit Ölwechsel, eine Inspektion mit großer Reparatur angekreuzt wird.
 

Anhänge

  • Serviceheft.jpg
    Serviceheft.jpg
    103,9 KB · Aufrufe: 534
Ist doch ganz deutlich , Ölwechsel, kleine Reparatur, große Reparatur :cheesy:
 
und hier die Übersetzung (fast wörtlich);):



:shok:ups.. die anderen waren schneller:(
 

Anhänge

  • Serviceheft2.jpg
    Serviceheft2.jpg
    487,7 KB · Aufrufe: 330
Ich glaube, ich knipps gleich mein ganzes Serviceheft und laß es von Euch übersetzen ;)
... oder kann mir vielleiht doch noch jemand sein deutschsprachiges Heft kopieren und zusenden?
 
Dem Wunsch von littlepiet schließe ich mich an. Habe da mit meinem Bulgaren das gleiche Problem und der :mrgreen: sah sich außerstande mir eine Kopie zur Verfügung zu stellen, auch nicht gegen Bezahlung. So muss ich mir nun anders behelfen.
 
@Homer/T

Mal ne Frage zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
Du hast die Anlage I Pkt. 1.7.4 erwähnt, wird diese nicht durch den Art. 1 (2) e ausgehebelt:
Artikel 1
2)
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:
….
e)
Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger im Sinne der
Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (1)
mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen
Dem zur Folge gilt das nicht, was Du geschrieben hast. Kannst Du das vielleicht mal bitte überprüfen. Nicht dass andere sich darauf berufen, falls es tatsächlich so ist.
Danke schon mal.
 
Oben