....Bei meiner erster Inspektion hat mein freundlicher:mrgreen: Probleme gehabt, an richtiger stelle sein Stempel zu stellen....
Ist doch ganz deutlich , Ölwechsel, kleine Reparatur, große Reparatur :cheesy:
Dem zur Folge gilt das nicht, was Du geschrieben hast. Kannst Du das vielleicht mal bitte überprüfen. Nicht dass andere sich darauf berufen, falls es tatsächlich so ist.Artikel 1
2)
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:
….
e)
Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger im Sinne der
Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (1)
mit Ausnahme der auf diesen Fahrzeugen angebrachten Maschinen