Qashqai J12: Service Heft Deutsch

Nee, geht um Serviceheft und wurde mit #5 beantwortet.

Im Abgleich Deutsche - Dänisches Ausgabe gibt es bei den Dänen bei zusätzliche Wartung zwei Zeilen mehr und das sind wohl Angaben zum Wechsel Kühlflüssigkeit. Übersetzung schwierig, da die ja Buchstaben haben, die wir nicht auf der Tastatur finden und eine funktionierende Texterfassungs-Software, die damit klar kommt, habe ich nicht.

Zusatzfrage:
Gibt es in der deut. Ausgabe eine Seite, wo die Bedingungen für die erschwerten Fahrbedingungen (die Kleinbuchstaben) erläutert werden?
 
Es sollte aber eine Entschädigung geben, da es hier so beschreiben ist ...


Das wird Wörtlich zugesichert...

Auszug aus den Werbedokument von Nissan.
"Bei Diebstahl oder Totalschaden garantieren wir eine vorzeitige Vertragsauflösung mit anteiliger Kostenerstattung."
 
Das Serviceheft kann digital vorliegen aber das ist dann eher die Bedienungsanleitung..

Aber bei der Übergabe wird ein Papierheft mit der Übergabeinspektion und dem
Garantiebeginn übergeben.

Und in diesem ist ein Händlerstempel (Stempel ist zwingend und muss ein Originalstempel des Händlers sein),
eine Unterschrift des Händlers, der den Garantienachweis bildet.

Ohne das original Papierheft mit allen Angaben und Stempel wird in Deutschland eine Garantie ganz oder Teilweise abgelehnt.
Also nicht abwimmeln lassen.

Das Heft wird auch nicht umgeschrieben und auch nicht nochmal ohne Probleme neu ausgestellt.

Hallo Dickschnautze,

ich habe auf deinen Beitrag neugierhalber bei mir nachgesehen. In meinem dänischen Serviceheft (EU-Neuwagen) ist alles blanko und leer, keine Spur von Händlerstempel oder Unterschrift oder dergleichen. Allerdings hatte ich meinen QQ neulich bei einem deutschen örtlichen Nissan-Händler, weil die defekte Kamera ausgetauscht wurde (neue bestellt, eingebaut, kalibriert) und da gab's keine Probleme.

Ist der Händlerstempel also wirklich notwendig, muss ich mir Sorgen machen ?
 
Das Serviceheft beinhaltet den Nachweis der Übergabe an den Käufer.
So steht auch darin, daß eine Übergabe Inspektion ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Mit Stempel und Unterschrift.
Und auch die Fahrzeugübernahme wird bestätigt vom Händler.
Wenn Nissan einen größeren Schaden abwickeln muss, könnte es auf den Händler bestehen der das Fahrzeug verkauft und übergeben hat.
Das wäre dann der EU Händler.

Wie Wichtig das ist sagt das kleingeduckte im Serviceheft auf der Übergabeseite.

"Diese Garantiebescheinigung bildet die Grundlage für alle Ansprüche im Rahmen der europaweit gültigen Garantie für Ihren Neuwagen. Die Bescheinigung ist nur dann Gültig wenn die obligatorischen Angaben vollständig und richtig in die jeweiligen Felder eingetragen wurden......"

Die Garantie und deren Anspruch kann also ohne Eintrag abgewiesen werden, und wenn Du unterwegs einen fremden Nissan Händler brauchst kann die Garantie nicht nachgewiesen werden.

Mein Händler hat direkt darauf hingewiesen das Er das Fahrzeug als Tageszulassung verkauft und hat die Eintragungen auf der Seite geändert.
Dabei kamen wir auf das Prozedere zu sprechen, bei nicht oder nur teilweise ausgefüllten Garantienachweis.

So hat Nissan schon einige Garantie Ansprüche abgewiesen und der Händler ist der das jetzt regeln sollte.

Somit gibt es nun die Frage wer das übernimmt und da schieben die Verantwortlichen das einfach hin und her.

Schreibe Nissan an und frage nach der besten Vorgehensweise und ob der Service Händler das nachtragen kann....
 
Das Serviceheft beinhaltet den Nachweis der Übergabe an den Käufer.
Ok, das Serviceheft in dänischer Sprache habe ich. Es ist lediglich absolut leer, ohne Einträge.
So steht auch darin, daß eine Übergabe Inspektion ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Mit Stempel und Unterschrift.
Und auch die Fahrzeugübernahme wird bestätigt vom Händler.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann erfolgt bei Übergabe vom Hersteller an den Händler eine Art "Erstinspektion" und diese wird in Form von Stempel+Unterschrift von Nissan im Serviceheft bestätigt? Das wäre echt doof, da meins -wie bereits geschildet- absolut leer ist o_O

Wenn Nissan einen größeren Schaden abwickeln muss, könnte es auf den Händler bestehen der das Fahrzeug verkauft und übergeben hat.
Das wäre dann der EU Händler.

Wie Wichtig das ist sagt das kleingeduckte im Serviceheft auf der Übergabeseite.

"Diese Garantiebescheinigung bildet die Grundlage für alle Ansprüche im Rahmen der europaweit gültigen Garantie für Ihren Neuwagen. Die Bescheinigung ist nur dann Gültig wenn die obligatorischen Angaben vollständig und richtig in die jeweiligen Felder eingetragen wurden......"

Die Garantie und deren Anspruch kann also ohne Eintrag abgewiesen werden, und wenn Du unterwegs einen fremden Nissan Händler brauchst kann die Garantie nicht nachgewiesen werden.

Mein Händler hat direkt darauf hingewiesen das Er das Fahrzeug als Tageszulassung verkauft und hat die Eintragungen auf der Seite geändert.
Meiner war aber keine Tageszulassung, ich bin der erste Halter der eingetragen ist.
Dabei kamen wir auf das Prozedere zu sprechen, bei nicht oder nur teilweise ausgefüllten Garantienachweis.

So hat Nissan schon einige Garantie Ansprüche abgewiesen und der Händler ist der das jetzt regeln sollte.

Somit gibt es nun die Frage wer das übernimmt und da schieben die Verantwortlichen das einfach hin und her.

Schreibe Nissan an und frage nach der besten Vorgehensweise und ob der Service Händler das nachtragen kann....
Das beunruhigt mich jetzt etwas *seufz*. Dennoch danke für all diese hilfreichen Infos (y)
 
Ich habe den Händler, wo ich meinen Qashqai bestellt habe auch nach einem Serviceheft gefragt. Er hat mir gesagt, dass bei Nissan alles digital ausgestellt wird. Der Hersteller fügt wohl ein Blatt bei, mit Stempel und Datum der Erstinspektion. Das dient dann als Nachweis für die Garantie.
 
Dieses Dokument ist das COC und ist Verpflichtend bei einem Fahrzeug in der EU...

Mit dem COC (abk.: Certificate of Conformity) weist der Hersteller nach, dass das Fahrzeug den gültigen EU-Normen entspricht bzw. eine EG-Typengenehmigung besitzt.

Es wird im Deutschen auch als Konformitätsbescheinigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet.
Es enthält alle zulassungsrelevanten Daten und erleichtert eine Zulassung des Fahrzeuges in den Ländern der EU erheblich.

Hier können Informationen z.B. zu zulässigen Reifen-/Felgenkombinationen, Fahrzeugmassen oder zur Abgaseinstufung des Fahrzeuges finden. COC-Papiere gibt es für Fahrzeuge erst seit 2010. Für alle vorherigen Modelle gibt es technische Datenblätter, die in der Regel anerkannt werden.

ABER es ist kein Garantienachweis für Nissan....

Das Kleingedruckte im Seviceheft ist eindeutig und jedes Fahrzeug hat immer noch ein Servicheft.

Bitte die J12 Käufer (Facelift) einmal um Bestätigung dieser Tatsache und bitte auch ob es ausgefüllt wurde hier mal mitteilen... Danke.
 
@taruM1967 hatte in seinem posting wohl das Garantiezertifikat mit Stempel des Händlers gemeint..... :unsure: Nach Prüfen der Batterie und Erstinspektion wird dieses Zertifikat dem Kunden ausgehändigt bzw. in das Serviceheft eingeklebt.
 
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