Es wird, selbst mit der *Fünf Sterne Garantie* ein großer Kampf werden die Reparatur des Generators bezahlt zu bekommen.
Diese Garantien ersetzen nur Teile die Explizit in den Garantie Bedingungen Namentlich korrekt enthalten sind.
Die Wortspielereien "Generator" sind nicht Modell gebunden.
Dieser kann der Generator (Lichtmaschine) sein, oder der Fahrmotor der gleichzeitig auch ein Generator ist (Antriebsmotor mit Bremsenergierückgewinnung) oder auch der Hochvoltgenerrator zum Laden der Fahrbatterie....
Alle Zusatzarbeiten wie z.B.die komplette zerlegung des Vorderwagens, die mit sagen wir 10000Euro zu buche schlagen soll, sollte auch übernommen werden....
Alles was hinterher zu klären wäre ist ein Grund die Kostenübernahme zu verweigern.
Und der Händler ist nicht derjenige der hilfreich an der Kundenseite gegen seinen Vertragspartner vorgeht...
Mit dieser Aussicht auf einen Schaden und den Folgekosten wäre mir eine andere Lösung schnell und spontan eingefallen....
Verkaufen ......oder eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung zum jetzigen Zeitpunkt bei einem Hochvoltgeneratorschaden der bekannten Art....Und diesen nur von Nissan Deutschland oder entsprechend Österreich, Schweiz oder eben in welchen Land das Fahrzeug zugelassen wurde...