Es ging erst mal um die Frage ob der 1, 6 DIG-T E10 fahren darf ,und erst in der Nachbetrachtung , ob Nissan das schriftlich Bestätigt.
Die Antwort die Homer/T und ich gegeben haben sind damit vollkommen korrekt gewesen.
Wenn die Antworten unserem User polarbär nicht reichen und dann im Nachtrag herauskommt das schriftliche Bestätigungen gefordert werden , kann mann schon mal ins Ironische abgleiten.
Insbesonders wenn die Freigabe der Benzin Sorten in Form von Normen in jedem Handbuch und im Verkaufsprospekt angegeben ist.
Benzin der Norm DIN EN 228.
Dazu zählt auch E10.
Somit ist Nissan auf dem Stand der Technik den dieses ist die aktuelle Norm.
Info dazu
Die Qualitätsanforderungen an E10-Kraftstoffe wurden in der nationalen Norm E DIN 51626-1, Ausgabe November 2010, erstmalig festgeschrieben. Nach Anpassung der europäischen Norm für Ottokraftstoffe wurde diese von der DIN EN 228, Ausgabe Januar 2013 abgelöst. Diese Anforderung wurde in die Kraftstoffqualitätsverordnung aufgenommen.
Damit ist die Verpflichtung abgegeben das durch Verwendung keine Schäden am Fahrzeug entstehen, sonst würde es sicher teuer für den Hersteller.
Das bestätigt der ADAC auch seinen Mitgliedern in den Medien.
Hier meine Zusammenfassung :exc:
Bei von den Fahrzeugherstellern freigegebenen Fahrzeugen sind keine Schäden durch Verwendung von E10 zu erwarten.
Sollten trotz Freigabe dennoch Schäden auftreten, so ist nach Ansicht des ADAC der Fahrzeughersteller für diese haftbar, wenn der Schaden auf die Betankung mit E10 zurückzuführen ist.
Bis dato sind dem ADAC jedoch keine Schadensfälle bekannt, die auf eine Betankung mit E10 zurückzuführen sind.
Als Testfuhrpark ist auch die Flotte von Gelben Engeln mit E10 seit Einführung im Einsatz.
Desweiteren verweist der ADAC auf die selbe Liste des DAT und zwar zum heutigen Zeitpunkt.
Damit ist auch die Aktualität der Liste meiner Meinung nach nachgewiesen.
