QASHQAI J11: Parklicht/Standlicht ohne Zündung möglich ?


Off-Topic:
Aha. Du benötigst die Standlicht-Funktion nicht, weil Dein Auto nie eine Panne hat bzw. haben wird, insbesondere nicht nachts auf einsamen Landstraßen oder auch auf verkehrsreichen... Oder fährt Dein :mrgreen: immer samt kompletter Werkstatt hinter Dir her?
 
Halten und Panne sind 2 verschiedene Dinge.

Für Panne gibt es Warnblinklicht, Warndreieck und Warnweste. Aber wem sag ich das? Du kennst dich ja mit allem aus, deiner Meinung nach.

Also mach du mal ruhig bei einer Panne dein Standlicht an. Die Polizei wird es freuen...
 
Genau, Homer/T wird schon auch noch auf den Trichter kommen:

Liegenbleiben wegen einer Panne und Halten außerhalb geschlossener Ortschaften sind zwei paar Schuhe.

§ 17 StVO zählt in seinem Fall nicht, denn beim § 17 handelt es sich um gewolltes Halten und nicht um Pannen.

Bei Pannen ist so zu verfahren wie ich bereits beschrieben habe.

Allein dass er nichts mehr darauf gesagt hat zeigt schon, dass er genau weiß, was für einen Quatsch er da angeführt hat.
 
Komisch nur, dass von Deinem Gefasel nichts in der StVO steht. Da wird im § 17 nichts eingeschränkt. Egal warum ich halte, ob aus persönlichen Gründen, verkehrsbedingt oder wegen einer Panne, in jedem Fall habe ich das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften zu beleuchten. Dass speziell bei einer Panne noch zusätzliche Dinge wie Warnblinklicht und Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs vorgeschrieben sind, ändert doch nichts an den bedingungslosen Festlegungen des § 17.

Im Übrigen galt PaxCorpus' Beitrag nicht mir sondern Dir.
 
Siehst du. Jetzt hast du doch auch selbst erkannt, dass Panne nichts mit Halten zu tun hat.

Kleiner Tip: 53a sollte deine Wahl im Falle einer Panne sein.
 
Ich weiß auch nicht, was er mit 53a meint. Die StVO hat ja nur 53 Paragrafen. Hinsichtlich der Frage Halten und/oder Panne, die Q@shk@ai nicht begreift, zitiere ich hier mal den betreffenden § 15 "Liegenbleiben von Fahrzeugen":



https://dejure.org/gesetze/StVO/15.html


Zu beachten ist der letzte Satz, der genau das festlegt, was ich weiter oben schon geschrieben habe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Geändert von Dickschnautze (Heute um 17:05 Uhr) Grund: Zitate nach Forenregel 8 nicht zulässig, Link eingefügt.

Ein Gesetz hat kein Copyright ...das ist nun mal der Sinn eines Gesetzes, dass da jeder überall und jederzeit draus zitieren kann/darf ...

Übertreibt doch nicht immer....
 
Oben