Komisch nur, dass von Deinem Gefasel nichts in der StVO steht. Da wird im § 17 nichts eingeschränkt. Egal warum ich halte, ob aus persönlichen Gründen, verkehrsbedingt oder wegen einer Panne, in jedem Fall habe ich das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften zu beleuchten. Dass speziell bei einer Panne noch zusätzliche Dinge wie Warnblinklicht und Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs vorgeschrieben sind, ändert doch nichts an den bedingungslosen Festlegungen des § 17.
Im Übrigen galt PaxCorpus' Beitrag nicht mir sondern Dir.