Alle: Mobilitätsgarantie, Leihwagen bei Garantie oder Reparatur.

ev. versehentlich einen Verbraucher angelassen ohne es zu bemerken , kann vorkommen ohne das man dies wohl möchte .

Theo
 
Hallo zusammen
Ich hab mal eine grundlegende Frage bekommt Ihr bei eurem Nissan Händler einen kostenlosen Leihwagen bei einem Garantiefall oder bei einer Rückrufaktion.

@Rinner

Bei mangelhafter Ware hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes (beim Auto eher unüblich)und kostenfreier Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen.
(§439 Abs.2 BGB)

Heißt im Klartext:
Nein, er muss keinen Leihwagen zur Verfügung stellen!
ABER
Du kannst ihm dann freundlich mitteilen:
"Ok, kein Leihwagen. Dann holt das Auto am Reparaturtag bei mir ab und bringt es mir wieder zurück." :cool:

Dann findet er nen Wagen für Dich............ glaub es mir:exc:
 
Wie hier schon geschrieben

#63


Wörtlich was Nissan Schweiz mir geschrieben hat

Hinsichtlich der Rückrufaktion möchten wir Ihnen mitteilen, dass diese ausschließlich über einen autorisierten NISSAN Partner abgewickelt werden können.

Hier greift dann das „Kundenversprechen“. Wenn es nötig sein sollte, erhält der Kunde kostenfrei einen Leihwagen.
 
Hallo Zusammen,

Ich habe jetzt leider die Erfahrung machen müssen, das Nissan sehr komische vorgeben hat was die Mobilitätsgarantie angeht.
Ich hatte eine Fehlermeldung auf meinem Auto wo Stand : "e-Power Systemstörung. Neustart niccht möglich nach dem Ausschalten".
Nach dem ich Nissan angerufen habe , wurde mir gesagt ich könnne zum Nissan Händler noch fahren und das Auto das in Repeatur
geben. Das habe ich natürlich gleich gemacht. Nun ist es aber so, das die Reperatur mehrere Wochen dauern könne. Vieleicht sogar Monate,
der der Hochvoltgenerator nicht verfügbar ist. Das wäre soweit für mich ja kein Problem, ist ja eh alles in Garantie. Das Auto ist grade
mal 6 Monate alt. Nun brauche ich aber ja ein Ersatz Auto, ohne geht es bei mir nicht. Und das bekomme ich nicht kostenlos.
Ca 13.50 Euro pro Tag muss ich bezahlen. Im Monat sind das gute 400 Euro. Wozu bitte habe ich dan eine Mobilitätsgarantie ?
Echt hammer finde ich.

LG High
 
@Highspeed
Als erstes an dich die Frage: Wann ist dein QQ produziert worden?

Als nächstes: Wenn es wirklich der bekannte Generatorfehler ist, kannst du im Normalfall problemlos weiterfahren. Das Auto muss dann nur in die Werkstatt, wenn der Generator tatsächlich gewechselt wird. Das wiederum kann ein paar Tage dauern, da der Wechsel sehr aufwändig ist. Der Generator selbst ist nicht defekt, sondern nur seine Sensoren. Wie gesagt: Vorausgesetzt es ist der typische Generatorfehler der Qashqais bis Anfang 2023. Daher auch meine Frage nach dem Produktionsdatum. Zum Erkennen dieses Fehlers gibt es ein Bulletin von Nissan mit ein paar Tests, die seitens der Werkstatt durchzuführen sind.

Und was die Mobilitätsgarantie betrifft: Da findest du detaillierte Informationen über den Umfang im Wartungsheft oder auch auf dieser Webseite: https://www.nissan.de/kunden/hilfe-versicherungen-und-garantien/pannenhilfe.html
 
Nissan ist in Bezug auf Mobilitätsgarantie speziell.
Wenn der Kunde selbst zum Händler fährt, dann gibt es kein Fahrzeug.
Wenn der Händler kulant ist stellt Er das Leihfahrzeug, so 2 bis 3 Tage oder wenn gaaanz kulant 1 Woche.
Bei eingelieferten Fahrzeug mit Abschlepper zieht die Mobilitätsgarantie, meist auch nur für 3 Tage, weil kleine Garantie Fälle in der Zeit erledigt werden.
Bei einem Generator Schaden muß du die Hotline und den Händler unter Druck setzen

Macht man ja eigentlich nicht gerne aber anders funktioniert es nicht und das ganze schriftlich..
Deiner ist 6 Monate alt dann ist die Gewährleistung das Mittel Deiner Wahl

In Deutschland und anderen EU-Staaten liegt die Beweislastumkehr bei 12 Monaten nach dem Kauf.
Das heißt, tritt ein Fehler bei der gekauften Ware innerhalb dieses Zeitrahmens auf, gilt die Vermutung, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war.

Dauert eine Reparatur zu lange, kann der Käufer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises oder in Höhe eines Deckungskaufs geltend machen.

In der Regel muss dem Händler bis zu zwei oder drei Wochen Zeit geben werden, damit dieser das defekte Produkt wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen kann. Sehr lange Reparaturdauern von beispielsweise fünf oder sechs Wochen müssen nicht hingenommen werden.

Ein Leihwagen ist aber nicht darin begründet und somit gilt "Sichers Auftreten und das heraushandeln"....

Keine Rechtsberatung nur meine Erfahrung...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Homer/T

Sorry das ich jetzt erst schreiben kann. Mein Genaues Baujahr 20.03.2024. Zumindest ist das die Erstmalige Zulassung. Aktuell steht das
auto in der Werkstadt. Vor Januar pasiert da auch nichts mehr laut dieser Werkstadt. Ich weiß nicht was die jetzt genau machen.

LG Dirk
 
Das Datum bringt mir ein wenig Verwunderung, denn dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass es der typische allgemeine Isolationsfehler am Generator Typ A ist. Aber es kann ja durchaus sein, dass der Generator deines QQ einen anderen Fehler hat. Und da ist es u. U. tatsächlich sinnvoll, den Wagen stehen zu lassen.
 
Der Hochvoltgenerator kann in der Tat auf andere Arten kaputt gehen; es muss nicht ein Isolations- / Widerstandsfehler sein, es kann auch thermische Probleme geben...
 

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