Nissan ist in Bezug auf Mobilitätsgarantie speziell.
Wenn der Kunde selbst zum Händler fährt, dann gibt es kein Fahrzeug.
Wenn der Händler kulant ist stellt Er das Leihfahrzeug, so 2 bis 3 Tage oder wenn gaaanz kulant 1 Woche.
Bei eingelieferten Fahrzeug mit Abschlepper zieht die Mobilitätsgarantie, meist auch nur für 3 Tage, weil kleine Garantie Fälle in der Zeit erledigt werden.
Bei einem Generator Schaden muß du die Hotline und den Händler unter Druck setzen
Macht man ja eigentlich nicht gerne aber anders funktioniert es nicht und das ganze schriftlich..
Deiner ist 6 Monate alt dann ist die Gewährleistung das Mittel Deiner Wahl
In Deutschland und anderen EU-Staaten liegt die Beweislastumkehr bei 12 Monaten nach dem Kauf.
Das heißt, tritt ein Fehler bei der gekauften Ware innerhalb dieses Zeitrahmens auf, gilt die Vermutung, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war.
Dauert eine Reparatur zu lange, kann der Käufer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises oder in Höhe eines Deckungskaufs geltend machen.
In der Regel muss dem Händler bis zu zwei oder drei Wochen Zeit geben werden, damit dieser das defekte Produkt wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen kann. Sehr lange Reparaturdauern von beispielsweise fünf oder sechs Wochen müssen nicht hingenommen werden.
Ein Leihwagen ist aber nicht darin begründet und somit gilt "Sichers Auftreten und das heraushandeln"....
Keine Rechtsberatung nur meine Erfahrung...