Hier mal für Dich eine kurze Zusammenfassung....
Das Modul regelt das Zusammenspiel vom Tagfahrlicht, Abblendlicht, Positionsleuchten (Standlicht) und wann welche Beleuchtung zusammen arbeitet.
Deine Frage"Und wann geht da was genau an?"
Das Tagfahrlich geht automatisch beim Starten des Fahrzeuges an.
Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer (Fahrlicht) eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Blinksignale gegeben werden (Warnlicht / Lichthupe).
Eine manuelle Zuschaltung zum Abblendlicht ist unzulässig.
Das Tagfahrlicht ist heller als die Leuchtkraft der Begrenzungsleuchten; ein Zusammenschalten ist unzulässig.
Tagfahrtleuchten sind ausschließlich nach vorn gerichtet und dienen dazu, das Fahrzeug bei Fahrten unter "Tageslicht" besser kenntlich zu machen.
Alle Beleuchtungssysteme müssen den Genehmigungsvorschriften der ECE R 87 und der Einbau muss der ECE R 48 entsprechen (internationale Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge.
Zugelassene Tagfahrleuchten sind an den Buchstaben "RL" als Bestandteil des Genehmigungszeichens auf der Leuchteinheit zu erkennen.
Deine Frage "Mit Rückleuchten"
Eigentlich in D nicht genehmigt, da aber auch EU Fahrzeuge nach D gebracht werden schon möglich.
Dazu gab es hier einige Ausführungen und deshalb werde ich das nicht weiter ausführen.
Deine Frage"Und wenn dunkel Abblendlicht?"
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in § 17 Absatz 11 fest, dass während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen sind.
Sind Tagfahrleuchten in Betrieb, müssen bei Tageslicht keine weiteren Leuchtquellen am Fahrzeug eingeschaltet sein, so z.B. auch nicht die Schlussleuchten (Verzicht auf Kombination). Bei schlechten Witterungs- und Sichtverhältnissen, bei Dämmerung oder bei Dunkelheit ist deshalb weiterhin das reguläre Fahrlicht oder die Zusatzbeleuchtung wie Nebelscheinwerfer und bei Sichtweiten unter 50 Meter die Nebelschlussleuchte einzuschalten.
Und damit ist dann das Tagfahrlicht abzuschalten....oder auf Standlichthelligkeit zu dimmen.
Aber NICHT zusätzlich zum Orginalen Standlicht, da es nur 2 Standlichtleuchten nach vorne geben darf.
Alles nicht ganz so einfach in D
Gruß Dickschnautze