Wenn man jetzt schon weiß, dass "das Gericht 300,00€ als Entschädigung zugesprochen hat und die Reparaturen durchgeführt werden müssen", klingt das nicht nach einer Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil, sondern durch Vergleich.
Das Urteil im Zivilrecht (jedenfalls in der ersten Instanz) ergeht nicht sofort im Verhandlungstermin (kein sog. "Stuhlurteil" wie im Strafrecht), sondern die Parteien bekommen je nach Anträgen noch Schriftsatzfristen und das Gericht verkündet auch den Termin zur Entscheidung, d.h. "wann das Gericht das Urteil fällt".
Wie das Urteil genau ausfallen wird, kann man aber noch nicht wissen. Ob das Gericht vorab eine erkennen lässt, wie es den Rechtsstreit entscheiden wird, hängt vom jeweiligen Vorsitzenden ab.
Aber dass man jetzt schon einen genauen zugesprochenen Betrag kennt ("300,00 €"), spricht definitiv gegen eine Entscheidung durch Urteil.
Was heißt "es wurde noch nichts beschlossen, der Fall geht weiter"?
Ich habe es so verstanden, dass es eine Entscheidung gibt ("Auto muss repariert werden, Entschädigung 300,00€")?