QASHQAI J11: Karosserie Produktionsfehler

Ruhrpottler

Wie kommt man an so ein Rechtsanwalt ran ?
Habe gegoogelt, bei uns in Lüneburg habe nicht gefunden. Aber in HH gibts welche die mit Autorecht .
 
Ich rate klar zum Anwaltswechsel :rotekarte:
(Fachanwalt vom Autoclub) und zur Revision.
Ohne Bezug jetzt zum Einzelfall hier: Ob das Rechtsmittel Berufung möglich ist, müsste man erstmal prüfen. Vielleicht ist ja auch ein Vergleich geschlossen worden, dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
 
Wenn man jetzt schon weiß, dass "das Gericht 300,00€ als Entschädigung zugesprochen hat und die Reparaturen durchgeführt werden müssen", klingt das nicht nach einer Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil, sondern durch Vergleich.
Das Urteil im Zivilrecht (jedenfalls in der ersten Instanz) ergeht nicht sofort im Verhandlungstermin (kein sog. "Stuhlurteil" wie im Strafrecht), sondern die Parteien bekommen je nach Anträgen noch Schriftsatzfristen und das Gericht verkündet auch den Termin zur Entscheidung, d.h. "wann das Gericht das Urteil fällt".
Wie das Urteil genau ausfallen wird, kann man aber noch nicht wissen. Ob das Gericht vorab eine erkennen lässt, wie es den Rechtsstreit entscheiden wird, hängt vom jeweiligen Vorsitzenden ab.
Aber dass man jetzt schon einen genauen zugesprochenen Betrag kennt ("300,00 €"), spricht definitiv gegen eine Entscheidung durch Urteil.

Was heißt "es wurde noch nichts beschlossen, der Fall geht weiter"?
Ich habe es so verstanden, dass es eine Entscheidung gibt ("Auto muss repariert werden, Entschädigung 300,00€")?
 
Entschädigung 300 euro. Nehme ich an als Wertverlust.
Die gegnerische seite wollte keine neuen türe einbauen, oder das auto zurück nehmen . Der Richter hat diese 300 zugesprochen. Ich bin nicht drauf gegangen. Jetzt müssen wir weiter gehen. Weiß ich nicht was jetzt passiert.
 
Wie gesagt,
die Autoclubs haben entsprechend bewanderte (für Vertragsrecht Autokauf) Rechtsvertreter. Darüber habe ich meinen Anwalt erwählt.
Lüneburg ist sicher nicht der Ruhrpott aber in 50 km Umkreis sollte es doch so einen Spezialisten geben.
In vielen Fällen muß der Anwalt Dir gar nicht face to face gegenüber sitzen. Einen Anruf ist es allemal Wert.
Der Akteninhalt ist überall gleich und es ja auch sowas wie skype, facetime und mail.
Die sind mit der Materie vertraut und kennen häufig auch die Schwachstellen der Hersteller.

Ich hatte so einen Anwalt.
Wie gesagt hat 14 Tage nach dem ersten Besuch gedauert,dann war ich die Karre los.

Wenn dieses Urteil ohne Revisionsmöglichkeit gesprochen wurde bzw. der eigene Anwalt direkt nach dem Urteil auf Revision verzichtet hat dann bist Du ein zweites Mal derbe auf`s Kreuz gelegt worden.
Das kann und will ich mir aber wirklich nicht vorstellen.
 
Ich dachte Nissan hat damals u.a. wegen deiner Aufkleber (Rost + Lackschäden ab Werk) am Heck, und posten in allen erdenklichen Foren etc. eingelenkt? Ich meine es war hier so zu lesen.
 
Der Anwalt von A.. C meint auch, das ich dem Händler Möglichkeit geben muss das er dem schaden erst mal behebt. Und dann wen der Rost wieder kommt, dann kann ich klagen auf rückabwiklung. So ist der Gesetz. Und das eine Produktion Fehler ist spielt keine rolle.
 
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