QASHQAI J11: Inspektionskosten für den 1.2 Dig-T

Na ja, jeder wie er mag... ich musste bei der Inspektion 2,2 l vom Händler einfüllen lassen, weil ich nicht dran gedacht hatte, rechtzeitig Nachschub zu ordern.
Für den Preis der 2,2 l habe ich dann bein Amazon 10 l bestellt.... bei den Preisunterschieden würde ich auch nach 26 Jahren die "Welle" machen....
 
Solange es sich um ein ausdrücklich freigegebenes Öl von Nissan/Renault ist kann er es nicht ablehnen zumal er hierzu kein recht zu hat .

Das ist leider nicht korrekt, denn der Händler kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Das Hausrecht erlaubt es ihm, die Verwendung von mitgebrachtem Öl abzulehnen, unabhängig davon, ob das mitgebrachte Öl der Nissan/Renault Spezifikation entspricht oder nicht. Es ist seine Werkstatt...
Es sei denn, sein Händlervertrag mit Nissan zwingt ihn dazu.

Der Händler wird also überlegen, welchen Preis er fürs Öl verlangen kann und ob er forsch und frech das Mitbringen verweigert. Letztlich geht's wie immer darum, wie die Konkurrenz-Situation vor Ort ausschaut. Wenn andere Händler diesbezüglich kulanter sind, wird er es sich nicht erlauben können, deswegen einen Kunden zu verlieren.

Wie bereits geschrieben wurde, letztendlich kommt es aufs "Gesamtpaket" an und darauf, ob man sich insgesamt gut betreut fühlt.
 
Zum Glück kann jeder mündige Kunde die Werkstatt wählen , mit oder ohne Öl ...;)
 
Bei uns in der Region, macht ein Händler Mucken in Sachen eigenes Öl, bei allen Anderen ist es kein Problem.

In meinem Fall war es so, dass der Inspektionstermin schon fest vereinbart war. Als der Händler mich dann darauf hinwies, dass es aus garantierechtlichen Gründen leider nicht möglich ist, eigenes Öl mitzubringen, habe ich ihm gesagt, dass es ja wohl nicht um Garantie-Ansprüche geht und das Thema eigenes Öl für mich ein KO-Kriterium sei. Er hat dann zwar etwas dumm geguckt, als ich ihm mitgeteilt habe, dass er dann den Inspektionstermin streichen könne. Aber Einlenken wollte er auch nicht. Mir war es egal, dann bin ich halt 10 KM nach Westen anstatt nach Osten zur Inspektion gefahren.
 
Das ist leider nicht korrekt, denn der Händler kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Das Hausrecht erlaubt es ihm, die Verwendung von mitgebrachtem Öl abzulehnen, unabhängig davon, ob das mitgebrachte Öl der Nissan/Renault Spezifikation entspricht oder nicht.

Das Recht es zu verweigern hat der ausführende Betrieb... ob da der Begriff Hausrecht richtig ist?

Meiner einer denkt hier, er wird sich eher auf den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, kurz ZDK, berufen. Hier wird er sich auf die Sachmängelhaftung berufen. So kann man es im Netz u.a. lesen.

Aber mit dem Wagen ist ja schnell eine andere Anlaufstelle erreicht, die wechseln Filter und Öl auch wenn es mitgebracht ist... wetten :)
 
Hallo @Nuno,

vielen Dank für den Link! Dort wird der Sachverhalt gut erklärt.

Ich bezog mich auch eher auf den zugrundeliegenden Aspekt, der auch explizit im Text erwähnt wird :
"Jede Werkstatt habe das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen, so auch das Einfüllen mitgebrachten Öls, heißt es." ...

Meine erste Jahresinspektion hat ca. 250€ incl. MwSt. gekostet. Ich habe kein Öl mitgebracht, der Wagen wurde innen und aussen gereinigt und ich bekam einen kostenlosen Leihwagen. Für das Öl hat der Händler 14.90€/Liter incl. MwSt berechnet.
Daher war ich mit dem Gesamtpaket zufrieden.
Wenn nicht, wäre ich zu einem anderen Nissan-Händler gefahren. Bin ja nicht mit ihm verheiratet.....
 
Das mit dem Öl ist ein schönes Zubrot , die Werkstatt kauft das im 200l oder 1000l Gebinde um ca. 2,5-3,5 €/l ... bei uns wird es mit 8€ an den Kunden weiterverrechnet ...
 
1. Inspektion

Laufleistung 12000 Kilometer, 215,- Euro ohne Leihwagen mit Wagenwäsche. Den Innenraumfilter hatte ich vorher "abgewählt" .Neue SD-Karte wird mir zugeschickt. Hatte man vergessen einzusetzen.
 
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