“eCall”: Verpflichtend eingebaute SIM-Karten nun in jedem Neuwagen
Auf eine Verordnung der EU hin statten die Autokonzerne ab jetzt jedes Auto mit Mobilfunk für den Notfall aus.
Das soll Rettungskräfte schneller an den Unfallort holen.
Die Technik ist ein passiv System, der von jedem selbst aktiviert werden kann und im Notfall selbstständig ausgelöst wird.
Laut Verordnung wird das bordeigene Gerät im Fahrzeuginneren fest eingebaut und ist nicht abschaltbar.
Mitunter soll eine „Tonverbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Drittanbieter hergestellt“ werden.
Die Sensorik des Autos wird dabei einbezogen, sodass Daten zum Unfallgeschehen automatisiert übertragen werden.
Dazu gehören der Kraftstoff sowie die Anzahl angeschnallter Insassen.
Die Realisierung des bordeigenen Systems, also der Sensoren und der Mobilfunkeinheit mit GPS-Empfänger,
soll „deutlich weniger“ als 100 Euro pro Wagen kosten.
Auch an den Datenschutz hat der europäische Gesetzgeber gedacht.
Der Regelungsvorschlag zielt auf Transparenz für die Betroffenen, Datensparsamkeit und Zweckbindung der verarbeiteten Daten ab.
Und diese Funktionen können erweitert werden, wie eine Funktion zu Google oder Wetterdiensten.
Da es sich mit dem J12A oder B auch um ein modernes Fahrzeug handelt, hätte das gar nicht vermieden werden können.
Spätestens mit eCall beginnt technisch das Zusammenwachsen von Kfz und Internet.
Die Notfallhilfe dürfte nur der Anfang sein. In der IT-Industrie werden schon erheblich weiter gehende Szenarien erprobt: vom automatisierten Kolonnenfahren bis hin zum fahrerlosen Fahrzeug.
Also das ganze ist nur aufzuhalten, wenn die Menschen es nicht möchten, ein alter Fahrzeug zu kaufen.
Neben den Assistenzsystemen wurden im Juli zusätzliche technische Einrichtungen in Neuwagen Pflicht.
Dazu zählt etwa das Notbremslicht, das bei einer Vollbremsung ab 50 km/h aufleuchtet, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Ebenfalls verpflichtend wird der Unfalldatenspeicher, gerne auch Black Box genannt. Die Black Box zeichnet permanent Fahrdaten wie etwa Geschwindigkeit oder Bremsungen auf, überschreibt die Daten aber nach kurzer Zeit wieder.
So ist der Datenschutz gewährleistet. Kommt es zu einem Unfall, bleiben die Daten jedoch gespeichert und können nachträglich zur Unfallrekonstruktion ausgewertet werden.
Alkoholempfindliche Wegfahrsperren ("Alkolock"), die vor der Fahrt den Atemalkohol des Fahrers messen und das Auto sperren können, wird noch nicht zur Pflicht. Die Autohersteller müssen ab Juli 2024 lediglich die Schnittstelle für die alkoholempfindliche Wegfahrsperre einbauen.
Also vor dem Autokauf die allgemeinen Vorgaben erforschen denn jetzt gehören diese Technischen Dinge zur ABE eines Fahrzeugs und
sind nicht deaktivierbar....