Was oft übersehen wird ist die Tatsache, dass man sich durch Tuning im Falle eines Schadens am Motor, auch während der Garantiezeit, unter Umständen auf sehr dünnes Eis begibt:
Ich habe vor ca. 1.5 Jahren von einem Fall gelesen, wo ein Fahrer eines chipgetunten schwedischen Kompaktwagens, der während der Hersteller-Garantie einen kapitalen Motorschaden hatte, auf den Kosten sitzen geblieben ist. Und das, obwohl der Tuner der größte und bekannteste Tuner für Fahrzeuge dieses Herstellers in Deutschland ist, eng mit dem Hersteller zusammenarbeitet und das Tuning auch bei vielen Vertragshändlern durchgeführt werden kann.
In besagtem Fall verweigerte der Hersteller die Hersteller-Garantie mit Verweis auf das durchgeführte Chiptuning und der Tuner verweigerte das Anerkennen eines Garantie-Falles mit der Begründung, der Motorschaden wäre nicht durch das Tuning entstanden.
Der Fahrzeugbesitzer war in der unglücklichen Situation, das Gegenteil beweisen zu müssen. Ohne rechtlichen Beistand steht man hier auf verlorenem Posten und der Ausgang ist sehr ungewiss.
Natürlich kann auch ohne Tuningmassnahme ein Motor kaputt gehen, aber dann hat man dem Hersteller gegenüber eine viel bessere Verhandlungsposition. Und darauf, dass man die Spuren eines Chiptunings im Schadensfall (und vor dem Melden des Schadens in der Vertragswerkstatt) wieder entfernen kann, würde ich mich im Zweifel nicht verlassen. Wer weiss schon, was alles über die unterschiedlichen Fahrzeug-Bussysteme mitprotokolliert wird, so dass es durch eine Vertragswerkstatt über OBD2 ausgelesen werden kann.
Jeder muss selber entscheiden, ob er bereit ist, dieses Risiko zu tragen - wie überall im Leben.
"There is no free lunch!" , wie der Amerikaner sagt....