A
anonymous
Ehemaliger
Kurze Quittungstöne sind schon erlaubt, verboten dagegen ist der Einsatz der Fahrzeughupe für solche Sachen!
Mit Hinweis auf die Art der verbauten Alarmanlage lässt sich vielleicht was machen. Allerdings gibt es eben Modelle, bei denen wird die Piepshow, wenn gewünscht, nur vom Hersteller bei der fahrzeugspezifischen Erstprogrammierung mit vorgesehen (oder eben nicht).
Mit Hinweis auf die Art der verbauten Alarmanlage lässt sich vielleicht was machen. Allerdings gibt es eben Modelle, bei denen wird die Piepshow, wenn gewünscht, nur vom Hersteller bei der fahrzeugspezifischen Erstprogrammierung mit vorgesehen (oder eben nicht).