Natürlich darf man sich nicht immer nur die einfachen Fälle ansehen, sondern evtl. auch mal die etwas komplizerteren Dinge.
Wenn in einem Szenario eine Vertragswerkstatt durch Werkstattbindung ein Bauteil repariert oder austauscht, und sich dann ein Problem bzw. Defekt an einem damit verbundenem (irgendwo im System) Bauteil ergibt, welches eigentlich in die Nissan Garantie fallen würde, dann wird Nissan garantiert versuchen die Schuld auf die Werkstatt der Versicherung zu schieben und behaupten, dass der nun vorliegende Defekt dadurch verursacht wurde, weil a) kein original Nissan-Bauteil verwendet wurde, b) keine Nissan Fachwerkstatt den Schaden behoben hat, oder c) das das Bauteil (ggf. in Verbindung mit a) und b)) den weiteren Defekt verursacht hat, und somit keine Garantie möglich ist.
Die Werkstatt der Versicherung wird aber dann sagen, dass das nun defekte andere Bauteil gar nicht von der Reparatur betroffen war und somit auch nicht durch die Garantie der Versicherung gedeckt ist.
Wer darf also nun den Nachweis erbringen, dass:
a) durch die Versicherungs-Werkstatt Reparatur:
aa) kein weiterter Schaden verursacht wurde
ab) ein weiterer Schaden verursacht wurde
b) das Nissan den neuen Schaden
aa) auf Garantie beheben muss
ab) den Schaden nicht auf Garantie beheben muss
Ich bin mir nicht sicher ob das Beispiel zu weit her geholt ist, aber ganz so unrealistisch ist es nicht, denn ich bin mit einem ähnlichen Problem (in Bezug auf zwei Werkstätte schieben sich gegenseitig die Schuld zu) schon konfrontiert gewesen.
Ich glaube man geht, solange noch Garantie auf den Wagen besteht, solchen Problemen durch die freie Werkstattwahl am besten aus dem Weg.
