Alle: Neuwagen Zulassung als Vorführwagen

Hallo,

Der Händler hat mir angeboten den Neuwagen ein paar Monate als Vorführwagen anzumelden und dafür würde er mir 500 EUR Rabatt geben, das Auto könnte ich aber sofort haben.

Stimmt, dass es im Schadensfall (Habe es gegoogelt) das Auto nicht mehr als Neuwagen gilt da ich theoretisch den zweiten Besitzer bin und entsprechend mehr finanzielle Nachteile als Vorteile habe falls es zum Schadensfall kommt? Oder sind das Märchengeschichten?

Ich weiss nicht ob ich das machen soll.
 
Also, ich finde den Nachlass von 500€ für einen "Vorführer" - du bist also nicht Erstbesitzer - doch sehr bescheiden.
Normalerweise sind schon bei Tageszulassungen direkt 10-15% vom Listenpreis weg, was ja mit den bei dir gebotenen 500€ nich ganz passt...

Zu deiner Versicherungsfrage gibt es hier andere Experten, die sicher im Laufe des Tages antworten werden. Ich befürchte aber, du hast Recht und es gibt keinen Neuwagenbonus mehr mit einer Zulassung vorab.

Zusatz: Warum kannst du nicht bei so einem Deal wenigstens zunächst netto abrechnen? Ich hatte so ein Angebot mal bei Mazda: Bei Übergabe Zulassung auf das Autohaus, zahlbar wäre nur der Nett-NP ohne MWSt, und du gewinnst dadurch Liquidiät bis zur Zulassung auf deinen Namen. Dann wird die Steuer nämlich fällig...

Gruß
 
Meine Versicherung erkennt den Wagen auch noch bis zu 3 Monate nach Erstzulassung als Neuwagen an, wenn er das 2. mal angemeldet wird.
Bei Deinen angebotenen 6 Monaten würdest Du sicherlich diesen Bonus verlieren.
Allerdings sparst Du Dir auch 6 Monate Steuer und Versicherung, sofern Dir der Händler das nicht separat in Rechnung stellt. Hier aber auf den Versicherungsumfang achten. Nicht, dass Du bei einem Unfall eine sehr hohe Eigenbeteiligung hast oder bei fehlender Vollkasko ganz auf dem Schaden hängen bleibst.

Tageszulassungen machen für einen Händler doch eigentlich nur Sinn, wenn er damit seine Marge gegenüber Nissan erhöhen kann oder wie in meinem Fall, bei einem EU-Reimport - oder gibt es noch andere Gründe für so ein Angebot?
Deinen Wagen würde er ja auch ohne dieses Angebot verkauft bekommen.
 
...n Neuwagen ein paar Monate als Vorführwagen anzumelden und dafür würde er mir 500 EUR Rabatt geben, das Auto könnte ich aber sofort haben. ....
Selten so ein mieses Angebot gesehen... 500 € Rabatt hat ja meine Tochter rausgehandelt, als sie einen Vorführwagen (Mikra K13) gekauft hat und noch 1 Jahr die Werbung des Autohauses spazierengefahren hat...
Der Wagen ist damit gebraucht und er soll dir den Nachlass für eine Tageszulassung geben - darunter würd' ich's nicht machen....
 
Tageszulassungen machen für einen Händler doch eigentlich nur Sinn, wenn er damit seine Marge gegenüber Nissan erhöhen kann oder wie in meinem Fall, bei einem EU-Reimport - oder gibt es noch andere Gründe für so ein Angebot?
Deinen Wagen würde er ja auch ohne dieses Angebot verkauft bekommen.

Tageszulassung dienen ausschließlich der Planerfüllung der Hersteller und sind somit nur ein statistischer Zweck. Beim aktuellen QQ eher selten, (außer EU, ausgenommen DK) in Kürze aber wieder mehr zu finden. Ob man sich einen erheblichen preislichen Vorteil durch Selbstnutzung eines VFW sichert, sei mal dahingestellt. Obige Aussage, dass man die jeweiligen Versicherungsbedingungen beachten soll, sehe ich ausschlaggebend. Die Bedingungen der heutigen KFZ Versicherungen sind so unterschiedlich, dass Vergleiche wirklich schwer sind. Ich empfehle den Kunden immer darauf zu achten, dass möglichst lange der Kaufpreis abgesichert ist. Solche Bedingungen gibt es oft. Bis zu 2 Jahren ist dies über KFZ Versicherungen möglich. Zumindest bestätigen das Kunden so. Hierzu sollten sich mal die Versicherungsexperten im Forum melden.
 
Die GAB Versicherung deckelt bei Totalverlust nur die Differenz zwischen Zeitwert und Buchwert (offene Forderung der Bank) ab. Da ist schon ein Unterschied. Frag mal deine KFZ Versicherung, wie lange der Neupreis abgesichert ist. Beides hat nichts miteinander zu tun. Frag mal den Onkel Goggel ;)
 
Oben