Motor ausschalten bei Gangwahlhebelstellung "D" (Automatikgetriebe)

Hallo zusammen,

bei dem Nissan Qashqai 2.0 dCi (150 PS, Diesel) mit Automatikgetriebe (Wandler-Automatik, 6-stufig) kommt es beim Ausschalten des Motors bei der Gangwahlhebelstellung auf "D" zu einem unnatürlichen Gräusch ("Schlag" vom Getriebe).

Bei der Nachfrage beim Nissan-Händler wurde mir sofort die Garantie entsogen.
Man darf angeblich den Motor nur auf Gangwahlhebelstellung "P" ausschalten da sonst das Getriebe zerstört wird.
Darauf wird jedoch in der Betriebsanleitung nirgends ausdrücklich hingewiesen.

Bei allen anderen mir bekannten Automarken mit Automatikgetriebe tritt dieses Problem nicht auf (wurde von mir getestet).

Hat jemand das gleiche Problem oder hat jemand Erfahrungen damit?


Mit Besten Grüßen

Andreas Steinbauer
 
Sorry, aber ich könnte mir vorstellen dass niemand hier im Forum dir bestätigen wird dass er die gleichen Erfahrungen gemacht hat, weil nämlich niemand so etwas freiwillig macht :cool:.
 
Mir ist es auch schon passiert, hab den Gangwahlhebel auf D stehen und schalte
die Zündung aus, dann kommt auch bei mir der Ruck vom Getriebe.
Ist mein erster Automatic und ich dachte das wäre normal.
 
Hallo HHoheluft,
danke für deine Antwort. Natürlich macht das keiner freiwillig. Aber es kann ja durchaus mal aus Unaufmerksamkeit passieren. Wenn dann schon das Getriebe defekt weren kann, dann weiß ich nicht ob das in Ordnung ist. Wie gesagt, ich kenne das bei anderen Automatikfahrern nicht und die haben auch schon mal bei D den Motor ausgeschaltet, da gibt es auch keinen Ruck. Und was ist, wenn der Motor aus technischen Gründen stehen bleibt, dann hast du den Wählhebel auch auf D.
 
...und wenn wirklich das Getriebe "zerstört" wird, dann sollte sich der Motor in Stellung D nicht ausschalten lassen (=Mangel am Fahrzeug?).

Umgekehrt lässt er sich ja auch nicht anlassen, wenn die Stellung nicht stimmt oder die Bremse nicht getreten wird.

@deg: Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung, der Entzug der Garantie ist sicher nicht legal.
 
...der Entzug der Garantie ist sicher nicht legal.
Die Garantie kann sicher nicht von irgendeinem Nissanhändler entzogen werden. Außerdem ist ein genereller Entzug der Garantie sicher nicht statthaft. Bei einem Schaden am Getriebe könnte es eventuell schon sein, dass die Garantie nun nicht mehr greift. Hier müsste man auswerten, was in deiner Betriebsanleitung steht.
Tatsächlich ruckt da bei anderen Fabrikaten nichts, wenn man das Fahrzeug in Stellung "D" ausschaltet.
 
Motor ausschalten bei Gangwahlhebelstellung "D" (Automatik)

Wenn man bei Stellung "D" unter keinen Umständen den Motor abstellen darf, weil dann das Getriebe kaputt geht, dann müsste das in der Betriebsanleitung bzw. sogar im Fahrerraum mit extra Warnhinweisen beschrieben sein. Wenn dieser "Ruck" bei Stellung "D" konstruktionsbedingt ist, dann könnte es ja der Nissanhändler bestätigen, tut er aber nicht. Wie gesagt, das Problem kennt keiner in meinem Bekanntenkreis. die zumindest Automatikfahrzeuge deutscher Hersteller fahren. Für mich würde das bedeuten, ich könnte das Auto nicht mehr mit reinem Gewissen mangelfrei verkaufen, weil ich es ja einmal versehentlich auf "D" abgestellt habe und damit die Automatik defekt sein könnte. Damit hat das Auto keinen Wert mehr für mich. Ich werde es mir sicher vorbehalten, weitere Schrite gegen die Vorgehensweise von Nissan einzuleiten.
 
Deg, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hast du noch keine Stellungnahme von Nissan Deutschland, sondern nur eine von einem Nissan-Händler, dessen Vorgehensweise ich in keinster Weise nachvollziehen kann.
Wenn er clever wäre, würde er dir raten, es in Zukunft zu unterlassen dein Fahrzeug bei Stellung "D" auszuschalten, weil dabei die Garantie für das Getriebe gefährdet ist. So verprellt man sich doch die Kunden. War deine Anfrage telefonisch? Vielleicht vermutete er einen Kontrollanruf von Nissan.
 
Oben