Hallo ich bin neu hier im Forum, besitze seit April einen neuen Qashqai Acenta xtronic 1.2 (mein erster Nissan).
Aktuell habe ich eine Frage an die anderen Nutzer bezüglich der von Nissan seit dem 4. Quartal 2016 beworbenen 5-Jahres-Garantie für Qashqai und andere Modelle. Im „Kleingedrukten“ der Werbung steht: „wobei sich die 5 Jahre Garantie aus 3 Jahren/100.000 km Herstellergarantie und kostenfreien 2 Jahren NISSAN 5* Anschlussgarantie des teilnehmenden NISSAN Partners zusammensetzt“
Ich sehe das als zwei getrennte Garantien mit wahrscheinlich unterschiedlichen Bedingungen. Bei der Anschlußgarantie bin ich eigentlich davon ausgegangen das es sich dabei um die bisherige kostenpflichtige Option gleichen namens handelt, welche man halt jetzt kostenlos dazubekommt. Aber wo ist der Nachweis für den Fahrzeugkäufer? Der Nachweis der 3-jährigen-Werksgarantie ist eindeutig im Serviceheft dargestellt.
Bei der Fahrzeugbestellung wurde die Garantie durch den Verkäufer mündlich bestätigt und auch bei der Bestellung schriftlich vermerkt. Auf der Fahrzeugendrechnung und im Servieheft findet sich hierzu aber kein Hinweis oder Nachweis. Wie soll man das beim Fahrzeugverkauf dem Käufer nachweisen, das wird er so ohne weiteres nicht glauben.
Auf Nachfrage an den Verkäufer nach einigen Wochen war dieser auch ratlos und mußte bei Nissan nachfragen. Als Antwort von dort kam das das Fahrzeug 5 Jahre Garantie hat und im „System“ abgelegt ist, außerdem wäre es ja bei Bestellung schriftlich fixiert. Obwohl mir die email mit Namen der Mitarbeiter (Nissan-Deutschland) vorliegen genügt mir diese Antwort nicht.
Bevor ich mich selbst an Nissan wende möchte ich im Forum fragen welche Erfahrungen andere Käufer seit 4. Quartal 2016 bis heute gemacht haben. Wurde dem Endkunden ein Nachweis ausgehändigt, z. B. ähnlich einer Gebrauchtwagengarantie?