Alle: Garantieverlängerung

Natürlich ist kein Motorschaden oder andere Verschleßsteile inbegriffen, aber für 0 Euro, macht man doch nix falsch oder?
Hmm, ähnlich wie seventh wundere ich mich, dass der Motor ein Verschleißteil ist. So weit ist es schon gekommen ;).

Ich denke auch, dass es sich um die zwei Jahre Anschlussgarnatie (Car-Garantie) handelt.
 
Nah wenn bei der Garantie fast alles Ausgeschlossen ist wozu brauch ich dann noch eine Garantie ?:sry::( Für mich so nicht Nachvollziehbar da bei mir laut Unterlagen ab 50.000km je 10.000km mehr 10% weniger an den Teilen ersetzt wird - an den Lohnkosten immer 100% so steht´s wenigstens bei mir in den Unterlagen drinn (Car-Garantie). :mrgreen:

Grüße
 
hallo Q1313,

danke für deinen Beitrag (schön was von Dir zu lesen). Meine aber das er gesagt hat, 5 Jahr zusätzlich. Genauere Angaben bekomme ich morgen, wenn ich meinen QQ wieder abhole. Normalerweise wollte, Brauch oder interessierte ich mich nicht für eine Anschlussbuchung. Jedoch wenn es Kostenlos ist und einige Teile abdeckt, dann passt das für mich :)

Viele Grüße


Na dann lass mal wissen was jetzt genau zutreffend ist :exc:
 
Ich habe gestern mal nachgefragt und siehe da, ich habe auch die Nissan 5*Anschlußgarantie.
Diese Garantie hat mein Vorbesitzer gleich beim Kauf abgeschlossen.
Sie gilt 2 Jahre im Anschluß an die "normale" Nissan 3 Jahres Garantie.Die gab (gibt?) es für Käufer die ihr Fahrzeug zum einen finanziert haben und zum anderen bereits einen Nissan besessen haben.
Ich habe nachgefragt ob die Garantie dann personenbezogen ist, aber dem ist wohl nicht so, sie ist Fahrzeugbezogen. :)
Die Laufzeit nach den 3 Jahren beträgt wie erwähnt weitere 2 Jahre und bis zu 100.000km. Es gibt aber einige Komponenten die nicht abgedeckt sind wie z.B. Lackierung, Glas, Polster,Stoßdämpfer, Räder und noch einiges andere insbesondere Verschleißteile. Von Motor lese ich aber nichts, also denke ich dass er eingeschlossen ist.
 
@marsupilami
das mit der Übertragbarkeit der Versicherung ist nicht zwingend so. Ich zitiere aus den Garantiebedingungen dieser 5* Anschlussgarantie:

Nach alleinigem Ermessen des Versicherers kann die Übertragung der
NISSAN 5* Anschlussgarantie an einen neuen Inhaber gestattet
werden, wenn der Garantienehmer das Fahrzeug privat,
d. h. nicht an einen gewerblichen Wiederverkäufer, verkauft.


Das hat mich auch überrascht, als ich die Bedingungen zum ersten mal gelesen habe. Ich denke aber, dass es im Normalfall gestattet wird.
 
@marsupilami
das mit der Übertragbarkeit der Versicherung ist nicht zwingend so. Ich zitiere aus den Garantiebedingungen dieser 5* Anschlussgarantie:

Nach alleinigem Ermessen des Versicherers kann die Übertragung der
NISSAN 5* Anschlussgarantie an einen neuen Inhaber gestattet
werden, wenn der Garantienehmer das Fahrzeug privat,
d. h. nicht an einen gewerblichen Wiederverkäufer, verkauft.


Das hat mich auch überrascht, als ich die Bedingungen zum ersten mal gelesen habe. Ich denke aber, dass es im Normalfall gestattet wird.

Wenn ein "PRIVATER" den Wagen beim Händler abgibt und alle Unterlagen beifügt, besteht in jedem Fall die Garantie (Nissan und Car G) weiter

PS!! Das gilt natürlich auch bei einem Privatverkauf. Wichtig: Lasst euch die Unterlagen und Wartungsnachweise vom Vorbesitzer aushändigen
 
@ seventh
und wieso schreibt Nissan dies nicht direkt so in die Bedingungen rein und behält sich vor, die Übertragung nicht zu gestatten?
Den grundsätzlichen Ausschluss von gewerblichen kann ich ja verstehen.
Ich war schon etwas überrascht, als ich das gelesen habe.

Im Vergleich dazu die Passage aus einer Cargarantie, die mir vorliegt:

§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung

  1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeugs gehen die Garantieansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den Erwerber über.
  2. .....
Hier ist der Übergang eindeutig beschrieben!


Aber vielen Dank für die Information seventh, das beruhigt mich etwas. Nur stelle dir einen Privatverkauf nach 4 Jahren vor und ich lege dann diese Versicherungsbedingungen vor. Da wird der Käufer doch skeptisch, ob er jetzt wirklich noch über eine Garantie verfügt, oder ob Nissan dies plötzlich ablehnt.
 
Guten Abend,

so mein Auto ist heute wieder zurück und hat wie schon erwähnt seine letzte und dritte Durchsicht erhalten. Habe noch ein paar Dinge auf Garantie schreiben lassen (Autoradio, Heckschloss, Türgriff usw) alles kein problem.

Nun zur Garantie wie vor zwei Tage erwähnt. Es sind nun 5 weitere Jahr/Inklusive Mobilitätsgarantie und einer G5 Garantie.

Leider sind nicht alle Teile eingeschlossen, aber es reicht mir.

LG
 
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