@JKR
Es gibt keine dumme Fragen:exc:
Das CoC-Papier ist ja eine Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugherstellers. In dieser sind sämtliche Daten des Fahrzeuges, unter anderem auch die erlaubten Reifengrößen eingetragen. Aus dieser werden Fahrzeugdaten in die Zulasungsbescheinigung Teil II übernommen, leider ja nicht mehr, wie im alten KFZ-Brief, alle erlaubten Reifengrößen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I wird ja nur noch eine Reifengröße eingetragen, deshalb sind in dem CoC-Papier weitere zugelassene Reifengrößen (früher im alten KFZ-Brief) eingetragen.
Eine Kopie des CoC-Papiers sollte immer mitgeführt werden. Das Original ist ein wichtiges Dokument und sollte woanders aufbewahrt werden. Immer vorausgesetzt, man hat eins. Unter Pkt. 50 in dem CoC-Papier sollten die noch erlaubten Reifengrößen stehen.
Muss selbst mal sehen, ob ich so ein Papier habe.
Weitere Alternative ist natürlich ein Gutachter (TÜV,Dekra etc.). Der bestätigt auch, welche Reifengröße man fahren darf.
Die Beweispflicht liegt leider beim Fahrer bzw. Halter des Fahrzeuges, was gefahren werden darf.
Bevor jetzt wieder jemand moniert, habe dieses Wissen aus dem Net. Wollte auch nur erklären, was ein CoC-Papier ist, wissen sicher nicht viele (ich wußte es bis eben auch noch nicht).
Wenn Du Dir nicht sicher bist, rufe doch einfach mal in deiner KFZ-Zulassungsstelle an, die können es Dir sagen.