Qashqai J12: Batterie

Soll also wohl heißen, dass die werksverbaute Batterie (RENAULT/NISSAN 12V-L2 60Ah 510A Type:24410 9494R), welches definitiv keine Start/Stopbatterie ist, während der Garantiezeit in einem Fahrzeug mit Start/Stoptechnik verbleiben muss? Diese "Logik" verstehe wer will, ich nicht!
 
Der Sachbearbeiter hat die Nachfrage weder Verstanden, noch kennt er sich mit der Technik aus...
Selbst Batterie Hersteller sehen an einer Verbesserung der Batterie keine Probleme...

Voraussetzung...
Bei der AGM-Batterie muss unbedingt ein „aufschaukeln“ der thermischen Belastung durch (extrem) hohe Umgebungstemperaturen vermieden werden.

Und deshalb im Kofferraum verbaut beim E-Power.

Empfehlen grundsätzlich beim Batterietausch – „gleich für gleich“ oder unter bestimmten Umständen, wie in diesem Fall „gleich für besser“, im Sinne eines upgrading.

 
Am 06.03. habe ich, bezüglich eines problemlosen Austausch der werkseitig verbauten Starterbatterie zu einer AGM Batterie, siehe hierzu mein Beitrag #6, an NISSAN Germany eine Anfrage gestellt. Heute erhielt ich folgende Antwort (Teilzitat):

Sehr geehrter Herr S.... ,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage an die NISSAN Kundenbetreuung.

Zu Ihrem Anliegen, wollten wir nachfragen, ob Sie sich diesbezüglich schon bei einem unserer NISSAN Händler gewandt haben.
Diese können in Bezug auf Ihren NISSAN fahrzeugtechnische Informationen zu Ihrer aktuellen Batterie und über eventuellen Konsequenzen beim Tausch einer anderen Batterie geben.


Habe heute diesbezüglich meinen Händler angeschrieben, sowie das Antwortschreiben von NISSAN an ihn weitergeleitet. Mal sehen, was dabei herauskommt?
 
Ein inkompetentes SachBerater meine Vertrag WERKSTATT baut sogar AGM Batterien ein da diese Standard Blei Säure Batterie überhaupt nicht verfügbar ist sollte ein Garantiewechsel notwendig sein und der ist bei dieser Batterie meistens nach eineinhalb Jahren der Fall.
 
Habe heute die Antwort, bezüglich meiner technischen Anfrage bei meinen NISSAN Händler, wegen der Starterbatterie erhalten.


Sehr geehrter Herr S....,

bei der, in Ihrem Fahrzeug verbauten, Batterie handelt es sich um die ab Werk verbaute Komponente.
Dies hat auch so seine Richtigkeit.
Ihr Fahrzeug verfügt nämlich über kein Start/Stop System im herkömmlichem Sinne.
Der Qashqai e-Power fährt rein elektrisch. Der Verbrennungsmotor fungiert hier als Generator für die Hochvoltbatterie.
Sollte das Bordsystem entscheiden, den Verbrennungsmotor auszuschalten, wird dieser später wieder durch ein vom Hochvoltsystem angetriebenen Elektromotor wieder gestartet.

Die 12V Batterie ist lediglich für das Bordnetz verantwortlich. Daher wird keine spezielle Start/Stop Batterie benötigt
Wir bitten Sie ausdrücklich, die Batterie nicht eigenmächtig
zu tauschen! Sie könnten nicht nur die Garantie auf die Batterie,
sondern sogar die auf das Ganze elektrische/elektronische System verlieren!

Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxx xxxxxxxxx

Ihr Serviceberater


Personenbezogene Daten entfernt

Somit ist für mich war das nun deutlich genug, zumindest insofern, dass ich die Werksgarantie nicht gefährde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe heute die Antwort, bezüglich meiner technischen Anfrage bei meinen NISSAN Händler, wegen der Starterbatterie erhalten.


Sehr geehrter Herr S....,

bei der, in Ihrem Fahrzeug verbauten, Batterie handelt es sich um die ab Werk verbaute Komponente.
Dies hat auch so seine Richtigkeit.
Ihr Fahrzeug verfügt nämlich über kein Start/Stop System im herkömmlichem Sinne.
Der Qashqai e-Power fährt rein elektrisch. Der Verbrennungsmotor fungiert hier als Generator für die Hochvoltbatterie.
Sollte das Bordsystem entscheiden, den Verbrennungsmotor auszuschalten, wird dieser später wieder durch ein vom Hochvoltsystem angetriebenen Elektromotor wieder gestartet.

Die 12V Batterie ist lediglich für das Bordnetz verantwortlich. Daher wird Sie könnten nicht nur die Garantie auf die Batterie,
sondern sogar die auf das Ganze elektrische/elektronische System verlieren!

Ups sorry zu schnell geklickt, nach was soll Nissan denn sonst antworten, so eine oder ähnliche Antwort bekommt man ja auch wenn man nur anfragt ob man sein Auto folieren darf. Auf die Batterie wenn man diese ausgetauscht hat braucht man ja sowieso keine Garantie von Nissan weil man sie ja sowieso von Varta und so weiter hat und was soll irgendwelche elektronischen Systeme beschädigen das widerspricht jeder Logik aber bitte soll jeder machen wie er glaubt
 
Zuletzt bearbeitet:
@ pefra
Ich bin doch nicht so dumm und lege mich mit NISSAN in einem evtl. Garantiefall an. Die warten doch im Grunde nur darauf und freuen sich über jeden Fall, wo sie sich, aufgrund ihrer Garantiebedingungen, von Garantieleistungen freistellen können. Solange NISSAN in einem Garantiefall zahlt, kann ich mit der Situation gut leben.

Habe das mal vor vielen Jahren bei HONDA erlebt, wo ich während der Garantiezeit einen K&N Dauerluftfilter in meine Pan European ST1100 montiert habe und prompt nach ca. 2800 km sich fast das gesamte Zündsystem verabschiedet hat. Erst nach Klage und einschalten eines Sachverständigen, welcher geklärt und dem Gericht plausibel glaubhaft machen konnte, dass der K&N Filter keinerlei Relevanz zum Schadenseintritt am Zündsystem hatte, haben sie die Reparaturkosten übernommen.
 
Ja, natürlich. Würde niemals während er Garantiezeit irgend etwas selbstständig wechseln. Dafür ist ja die Garantie vorhanden. Bei mir stellt sich dieses Problem mit einer entladenen Batterie nicht, da ich das Auto fast jeden Tag nutze,,,
 
Leute, der Austausch der 12 V "Starter"-Batterie gegen eine hochwertigere AGM-Batterie kann und wird keinen Einfluss haben auf eine Garantie-Anerkennung durch den Fzg. Hersteller. Unsere serienmässige 12 V Batterie ist von Varta und Varta selbst empfiehlt sogar den Wechsel von Säure Batterien auf EFB bzw. AGM Batterien.
Die hier vorgestellte Antwort von Nissan ist eine typische Juristen-Antwort ohne Bezug auf die tatsächlichen Umstände - hier Versagen der Säure Batterie bei längerem Fzg. Stillstand.
Im Übrigen verbaut Nissan in den Stop/Start Modellen überwiegend EFB Batterien, warum sie das bei den e-power Modellen nicht machen, bleibt ein Rätsel. Aber hieraus eine Garantieverweigerung seitens Nissan abzuleiten ist sehr weit hergeholt. Mein Händler hat sich von Nissan die Freigabe meiner beigestellten AGM Batterie eingeholt und sie anstandslos verbaut. Ich bin froh es gemacht zu haben, denn die Standfestigkeit der AGM Batterie ist um Welten besser.
 
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