Stimmt, was Udo sagt.
Nur die Beschilderung eines Zebrastreifens in Verbindung mit einem Kreisverkehr kann sein, muss aber nicht. Es genügt die Fahrbahnmarkierung Das ist eine sog. vereinfachte Ausführung des Fußgängerüberwegs, damit der Kreisverkehr selbst nicht mit Schildern überfrachtet wird, wodurch die zwingend vorgeschrieben Beschilderung (Vorfahrt gewähren mit Zusatzschild Kreisverkehr und ggf. Schilder für die Verkehrsführung des Verkehrs der Radfahrenden) übersehen werden könnte.