Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine Frau ist heute auf den Weg in den Italien Urlaub stehen geblieben.
Wir haben den Nissan Service angerufen und das Auto wird nun abgeschleppt (Elektronikproblem) und kann natürlich heute nicht
mehr repariert werden.
Nun soll Sie einen Leihwagen bekommen. Problem dabei ist: Gemäß AGB von Nissan bekommt Sie diesen nur für max. 3 Tage.
Da aber wie oben geschrieben der Urlaub ansteht würde das bedeuten: nach 3 Tage mal eben 600 km zurück nach Deutschland - Auto tauschen und wieder zurück nach Italien.
Es kann uns aktuell keiner Sagen ob es für solche Fälle Sonderreglungen gibt bzw. ob auch in einem solchen Fall die 3 Tage gelten. Bei meiner Suche im Netz bin ich auf diverse Gerichtsurteile gestoßen die sich aber immer um den Fall : Unfall und Versicherung drehen in welchen geurteilt wurde, dass eine Rückreise in solchen Fällen nicht zumutbar ist und somit die Versicherung die Kosten zu tragen hat.
Hat jemand schonmal diesbezüglich Erfahrungen gemacht und weiß wie das im Zuge der Mobilitätsgarantie gehandhabt wird?
ich habe folgendes Problem. Meine Frau ist heute auf den Weg in den Italien Urlaub stehen geblieben.
Wir haben den Nissan Service angerufen und das Auto wird nun abgeschleppt (Elektronikproblem) und kann natürlich heute nicht
mehr repariert werden.
Nun soll Sie einen Leihwagen bekommen. Problem dabei ist: Gemäß AGB von Nissan bekommt Sie diesen nur für max. 3 Tage.
Da aber wie oben geschrieben der Urlaub ansteht würde das bedeuten: nach 3 Tage mal eben 600 km zurück nach Deutschland - Auto tauschen und wieder zurück nach Italien.
Es kann uns aktuell keiner Sagen ob es für solche Fälle Sonderreglungen gibt bzw. ob auch in einem solchen Fall die 3 Tage gelten. Bei meiner Suche im Netz bin ich auf diverse Gerichtsurteile gestoßen die sich aber immer um den Fall : Unfall und Versicherung drehen in welchen geurteilt wurde, dass eine Rückreise in solchen Fällen nicht zumutbar ist und somit die Versicherung die Kosten zu tragen hat.
Hat jemand schonmal diesbezüglich Erfahrungen gemacht und weiß wie das im Zuge der Mobilitätsgarantie gehandhabt wird?