Alle: Mobilitätsgarantie auf dem Weg in Urlaub

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Meine Frau ist heute auf den Weg in den Italien Urlaub stehen geblieben.
Wir haben den Nissan Service angerufen und das Auto wird nun abgeschleppt (Elektronikproblem) und kann natürlich heute nicht
mehr repariert werden.

Nun soll Sie einen Leihwagen bekommen. Problem dabei ist: Gemäß AGB von Nissan bekommt Sie diesen nur für max. 3 Tage.
Da aber wie oben geschrieben der Urlaub ansteht würde das bedeuten: nach 3 Tage mal eben 600 km zurück nach Deutschland - Auto tauschen und wieder zurück nach Italien.
Es kann uns aktuell keiner Sagen ob es für solche Fälle Sonderreglungen gibt bzw. ob auch in einem solchen Fall die 3 Tage gelten. Bei meiner Suche im Netz bin ich auf diverse Gerichtsurteile gestoßen die sich aber immer um den Fall : Unfall und Versicherung drehen in welchen geurteilt wurde, dass eine Rückreise in solchen Fällen nicht zumutbar ist und somit die Versicherung die Kosten zu tragen hat.

Hat jemand schonmal diesbezüglich Erfahrungen gemacht und weiß wie das im Zuge der Mobilitätsgarantie gehandhabt wird?
 
Das Auto wurde in die nächste Nissan Werkstatt abgeschleppt. Morgen weiterfahren wäre eine absolute Notoption da der Urlaub ab heute gezahlt ist und wir dann auch zusätzlich noch eine Übernachtung buchen müssten . Eigentlich habe ich ja dafür die Mobilitätsgarantie das ich in solchen Fällen eben Weiterfahren kann. Der Nissan Service konnte mir keine klare Antwort geben .. normal 3 Tage aber wie es in solchen Sonderfällen aussieht wusste die gute Dame nicht. Ich hatte die Hoffnung das eventuell hier schonmal jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat.
 
@ginatrick
lies mal im Link von hunter52 den Punkt 2.2

Edit: ein Tag bezahlter Urlaub wäre zwar futsch, aber im Falle einer Eintagesreparatur das kleinere Übel.
 
So Auto wurde in die Werkstatt geschleppt wo wohl sogar jemand zwecks Notdienst da war. Ergebnis: Es konnte kein Fehler gefunden werden.. Alle Displays gehen wieder und der Fehlerspeicher ist leer. Es gibt also keinen Grund für einen Mietwagen.

Jetzt fährt die Kiste wieder. Ich hoffe das es so bleibt. Übrigens wurde mir dort mitgeteilt : Falls ich das Auto morgen nochmal prüfen lassen möchte und es wird keinerlei Fehler gefunden geht das zu meinen lasten und ich darf die RE selber zahlen.
Es spielt dabei keine Rolle ob der Pannendienst es selber gesehen hat oder nicht...
Das nächste mal also ADAC statt Nissan da hatte ich noch nie so ein Hick Hack.

Danke an alle die hier versucht haben zu helfen..
 
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