Ihr Diskutiert über Vorgaben vom Gesetzgeber und der hat alle Vorgaben veröffentlicht.
https://www.bundesfinanzministerium...l;jsessionid=F153CD671D1FDECB4DEDB46C1B6DBFD9
Selbst in der Preisliste von 2017 wird schon auf den Umstand eingegangen das sich Vorgaben ändern....
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emis-sionen, typgenehmigt.
Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.
Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei allen Nissan Partnern und bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
Der Inhalt entspricht den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen, Änderungen der beschriebenen Modelle bleiben vorbehalten. Ihr NISSAN Vertragshändler wird Sie gerne über etwaige Änderungen informieren.
Also wenn dann ist jeder Verkäufer in der Beratungspflicht...