Alle: Reflektoren an Tür-Innenseiten

D

Delta8

Ehemaliger
Zunächst einmal, ich bin mir unsicher, ob das die richtige Kategorie ist - aber im Ende geht es um die Zulässigkeit und damit auch irgendwie um den TÜV :quest: Wie dem auch sei...

Da der J10 bekanntermaßen leider keinerlei Beleuchtung oder Reflektoren der Türen innen hat und diese zudem komplett schwarz sind, ist die Sichtbarkeit bei Dunkelheit entsprechend sehr schlecht.

Im Sinne der Verkehrssicherheit wären daher selbstklebende Reflektoren an den Innenseiten der Türen anbringen, welche bei geöffneter Tür nach hinten wirken eine feine Sache.

Aber ist das auch legal ? Ich habe viel gesucht und auch viel gefunden:

- Da von innen kein Problem
- Von innen kein Problem, aber die Türen darf ich dann nicht aufmachen (...)
- Es stellte eine Konturmarkierung dar und ist damit an PKWs nicht erlaubt
- Erlaubt, aber nur in rot, da die Folie eine lichttechnische Einrichtung sei und diese nach hinten immer rot sein müssen
- Nicht erlaubt wenn es fest angebracht wird, aber "als Ladung" z.B. magnetisch angebracht

Weiß jemand was wirklich Sache ist ?

(Der Ratschlag die Teile hinzukleben weils eh keinen interesssiert und es unbestritten der Sicherheit dient ist nicht hilfreich, dies gleich vorweg ;) )
 
...lange gesucht, nichts gefunden, hier gepostet - und danach die Lösung gefunden :red:

Falls es noch wen interessiert: §52 StVZO, Absatz 8: Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden.

- ergo: rote Reflektoren sind erlaubt !
 
Auf sowas wird es dann auch bei mir rauslaufen, danke.
 
Wäre doch cool wie beim Kühlschrank, wenn man die Tür öffnent rote LEDs die anfangen zu leuchten.

Bei betrunkenener Fussgänger bringen ja die Reflektoren nichts.:cheesy:

Gibt ja solche die man die Farben verändern kann und wenn die Polizei kommt brav auf Rot stellen. :)
 
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