QASHQAI J11: Neuwagenauslieferung ohne Warndreieck/Verbandskasten

Habe mir 2017 einen QQ mit Tageszulassung bei einem hiesigen Nissan Händler gekauft. Der Wagen wurde selbstverständlich auf meinen Namen umgemeldet, also war er auch beim TÜV.
Habe jetzt die 3. Lambdasonde, lief aber immer auf Garantie und jetzt alles ok.
Mittlerweile auch 2 mal bei der Inspektion und heute das dritte mal Räderwechsel von Sommer- auf Winterräder. Beim bezahlen der Rechnung, wies mich der Servicemitarbeiter darauf hin, dass sie keinen Verbandskasten im Fahrzeug gefunden hätten. Daraufhin habe ich ihm erzählt, dass ich das Auto bei ihnen gekauft habe, und auch nur bei ihrer Werkstatt zum Service und Räderwechsel war. Da das Fahrzeug bei Kauf von einer anderen Filiale überführt wurde, dachte ich dort hätte man diese Teile aus dem Fahrzeug entnommen und vergessen, sie zu ersetzen.
Ich war doch sehr erstaunt, als besagter Mitarbeiter mir sagte, dass seit 2 Jahren, diese Teile nicht mehr zum Lieferumfang eines Neuwagens gehören. Selbstverständlich trug ich auch meine Verärgerung vor, da ich beim Kauf von dem Verkäufer darüber nicht informiert wurde. Natürlich arbeitet dieser Verkäufer nicht mehr bei der Firma.
Ich habe schon etliche Neuwagen in meinem Leben gekauft, aber das noch nicht erlebt. Mann stelle sich vor ich hätte bei einem Unfall oder einer Panne das Warndreieck oder den Verbandskasten benötigt. Mann kann mir natürlich vorwerfen, ich hätte das einmal kontrollieren müssen. Aber auf der anderen Seite, was ist mit dem TÜV, bzw. mit den ganzen Servicemitarbeitern, welche 2 Jahre lang das Fahrzeug gewartet haben?
Die Krönung war aber, der Mitarbeiter welcher mich bedient hatte, wollte die Geschäftsleitung über meinen Sachverhalt informieren. Ich finde, das wäre auch angebracht.
Zumindest sollte beim Neuwagenkauf darauf aufmerksam gemacht werden, dass Warndreieck und Verbandskasten bei Nissan extra gekauft werden müssen. Er wollte mir sogar kulanter weise schon die Teile geben. Dann trat aber ein Verkäufer hinzu, mischte sich in das Gespräch ein, und meinte frech, "wo kämen wir denn da hin, wenn wir jedem Kunden diese Teile schenken würden". Auf diese Frechheit hin, teilte ich den Herren mit, dass es für mich der Letzte Besuch in ihrer Firma war und wünschte noch ein schönes Wochenende.
Mich würde eure Meinung dazu interessieren.
 
Habe einen EU-Dänen gekauft, das Warndreieck und der Verbandskasten mit Warnweste hab ich aber erst dann vom Händler hier bekommen
 
Beschreiben wir, also eigentlich ich, es mal so......

Beim kauf eines Neuwagens ist der Verbandskasten und das Warndreieck nicht mit dabei.
Bei fast allen Herstellern gelten diese Sachen als Zubehör und kosten Geld.

Der Hersteller liefert das Fahrzeug zum Händler, der bei Auslieferung den rechtlichen Regeln der deutschen Gesetzgebung unterliegt.


Im Bußgeldkatalog heißt es ....
“Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb” (TBNR: 335124).
Die StVZO legt für Kfz in § 35h Abs. 3 fest, dass “Erste-Hilfe-Material mitzuführen [ist], das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.

” Verstoßen Sie gegen diese Vorgabe, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne von § 69a StVZO"

Damit ist das Fahrzeug, das er in den Verkehr bringt nicht Übergabefähig ohne Verbandskasten, der das Ablaufdatum noch nicht überschritten hat, das Warndreieck und – ab 1. Juli 2014 Pflicht – die Warnweste mit Kontrollkennzeichen.

Der Hersteller bewirbt sein Zubehör im Zubehörprospekt und darunter ist auch Verbandskasten und Warndreieck vielleicht sogar mit Marken Logo.
Natürlich gegen Aufpreis.

Der Händler, der zu den Informierten und auch Kundenorientierten gehört, benutzt die Zugabe als Werbung für sein Autohaus und legt diese Sachen kostenlos mit ins Fahrzeug.
Eine persönliche und positive Service Leistung.

Der sparsame und Finanzoptimiert Händler verarbeitet diese Kosten als Service Pauschale für Anmeldung und Zulassung als Zulassungspaket.

Ein Händler, der seinen Kunden ohne die Sachen vom Hof fahren lässt, handelt unverantwortlich und mit Ignoranz.
Der Kunde wird sich sein Fahrzeug sicher noch genauer anschauen und die fehlende Sicherheitsausstattung nachfordern.
Somit ist der Frust vorprogrammiert, wenn dann kommt.....Ist nicht dabei....Können Sie bei uns kaufen....Gehört seit langem nicht zur Serienausstattung.

Nun noch ein Wort zu deiner Verwunderung.....Selber nach diesen Sachen fragen und auch mal an seine eigene Sicherheit denken.
Bei der Fahrzeugübergabe diese Sachen zeigen lassen, zum einen um zu Wissen wo sie zu finden sind und zum anderen ob es sie überhaupt gibt.:sneaky:
 
Morgen,
Bei allen meinen 7 neuen Nissan's in den letzten 7 Jahren.......waren kostenlos der Sicherheits - Pack und ein Satz neue Fußmatten mit dabei......egal wie hart ich vorher den Preis verhandelt hatte, auch wurde dieses mir bei der Übergabe gezeigt!
Hätte es da solche Aussagen gegeben.........wäre ein Händler Wechsel die Antwort gewesen.

Gruß Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich meinen QQ dieses Jahr abgeholt habe, war alles dabei. Fußmatten, Warndreieck und Verbandskasten. Oben drauf noch die obligatorische Flasche Sekt und Blümchen für die Frau und wir haben uns bei der Preisverhandlung auch nichts geschenkt.
Ich finde dein Händler hätte dich zumindest darauf hinweisen müssen das die Teile nicht ohne weiteres Weiteres mitgegeben werden. Wie du aber schon selbst festgestellt hast bist du letztlich immer auch selbst verantwortlich das alles an Bord ist.
 
...Der Händler, der zu den Informierten und auch Kundenorientierten gehört, benutzt die Zugabe als Werbung für sein Autohaus und legt diese Sachen kostenlos mit ins Fahrzeug. Eine persönliche und positive Service Leistung...

Ich kenne es auch nur so. Bei der Abholung wurde ich durch die Verkäuferin darüber hinaus rund 15 Minuten in den QQ eingewiesen, inklusive Hinweis auf die verstaute "Kombi-Sicherheitstasche".
 
Man muß schon die Kirche im Dorf lassen ansonsten müssen auch 5 Warnwesten und die Ersatzbeleuchtungskörper bzw. das 2te Warndreieck für den Anhänger wie es in vielen Ländern Europas gefordert wird an Board sein. Jeder hat seine Eigenverantwortung als KFZ Besitzer .
 
Habe ich bei anderen Marken auch erlebt, aber die letzten Male war immer alles dabei. Wenn es ja lt. Gesetzgeber zwingend notwendig ist zum Betrieb des Fahrzeuges, dann würde ja ein Gesetz reichen, das so etwas einfach zum Bestandteil eines Neufahrzeugs gehört, wie eine Abgasanlage o. ä. Aber wir sind in D noch meilenweit entfernt, einen Autokauf als Erlebnis zu gestalten, wo auch solche Kleinigkeiten dazu gehören. Ich sage nur leerer Benzintank bei Fahrzeugübergabe, ein NoGo.
Viele Grüsse Mainy
 
Guten Tag, und was hat der TÜV mit ihrem Problem zu tun......?
Ihre Schilderung zeigt wieder einmal wie richtig der Gesetzgeber mit der Entscheidung gehandelt hat, die automatische Reifendruckkontrolle einzuführen.
Wenn ich bösartig wäre würde ich sagen „immer die anderen“.....
mfg. hanna.
 
Bei mir waren Verbandskasten und Warndreieck dabei. Bei der Übergabe hatte der Händler mir die Sachen auch extra gezeigt. allerdings war das Set eine Beigabe des Autohauses (auf der Tasche steht auch nicht Nissan, sondern der Name des Autohauses).

Ich würde allerdings nie auf die Idee kommen, dass dieses Zubehör selbstverständlicherweise beim Kauf dazugehört. Bei meinen früheren Autos (VW Konzern) gab es nie irgend ein Zubehör ohne gesonderte Bestellung.
 
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