QASHQAI J11: LED Rückleuchten

Sind die Rückleuchten beim J11 in allen Ausstattungsvarianten mit LEDs verbaut
oder nur beim Tekna?
 
Kann man die Rücklichter so einstellen, dass sie immer auch an sind wenn das TFL leuchtet?
 
Ne, das geht nicht.
Kannst höchstens Standlicht einschalten. Dann werden aber die TFL etwas gedimmt.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
 
Ja, das ist klar. Dachte, dass es evtl durch umstecken einer Sicherung o.ä.möglich ist
 
Geht nur bei eigenem Umbau, aber dann nur mit Kennzeichenbeleuchtung.

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur
zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar
sein.

Dies gilt nicht für


1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entsprechen.

Also Rückschluss wenn Rückleuchten angeschaltet sind dann auch die Kennzeichenbeleuchtung.


;)
 
Auch Rückschluss: Wenn Tagfahrleuchten an, dann kein Rücklicht (auch nicht mit Kennzeichenbeleuchtung).

Diese Regelung finde ich nicht gut. Ich habe schon einige gesehen, die fahren deshalb tagsüber lieber mit den gedimmten Tagfahrleuchten (Standlicht) aber sind hinten besser beleuchtet.

Besser wäre die Zulassung von TFL mit Rücklicht (und meinetwegen auch Kennzeichenbeleuchtung).
 
Deshalb fahre ich auch am Tag mit Licht, dann brennen die Rückleuten mit. Schade, dass das nicht mit TFL funktioniert
 
DEAL, Dein Rückschluss ist (juristisch) nicht ganz logisch. Richtig ist: Die TFL dürfen auch ohne rückwärtige Leuchten in Betrieb sein. (Das besagt die Ausnahme des zweiten Absatzes.)

Sie dürfen aber auch genauso zusammen mit den rückwärtigen Leuchten (Rückleuchte und Kenzeichenbeleuchtung zusammen) in Betrieb sein. Dies legt der erste Absatz vorher grundlegend fest.
 
Oben