Möglich ja, aber nicht empfehlenswert.
Auch wenn das ein Zusammenschluss ist, unterscheiden sich die Garantie "Versprechen" für die einzelnen Marken.
Da die Abwicklung der Ansprüche die jeweiligen Unternehmen selber vornehmen, kommt es in der Garantiezeit zu dem Problem, das Nissan eine 3 Jährige Garantie verspricht.
2 Jahre Gesetzlich, in der immer gehaftet wird und 1 Jahr freiwillig.
Danach ist eine Wartung "Nach Hersteller Vorgabe" in einer "Innungswerkstatt" immer möglich.
(Blaues Schild und schriftliche Bestätigung der Arbeiten nach Herstellervorgabe mit den vom Hersteller online zu Verfügung gestellten Unterlagen.)
Wenn diese Renault Werkstatt eine Vertraglich Vereinbarung mit Nissan hat Wartung und Garantie abzuwickeln geht das auch.
Bei Garantieansprüchen von Neuwagen sehe es allerdings etwas anders aus.
In diesem Fall könnte der Automobilhersteller von Fall zu Fall auf die Inspektion in einer Vertragswerkstatt bestehen. Außerdem gilt zu berücksichtigen, dass die Hersteller oftmals Kulanzleistungen verweigern, wenn Wartung und Reparatur eines Fahrzeugs zuvor in einer freien Werkstatt durchgeführt worden sind.
Also gibt es viel zu Prüfen und abzuwägen....
Nach dem 3 Jahr ist das dann genauer geregelt....
Vertragsklauseln, die den Käufer eines Fahrzeugs zum Erhalt der Garantieansprüche an Vertragswerkstätten binden, stellen einen Verstoß gegen das deutsche AGB-Recht dar und sind deshalb nicht wirksam.
Damit ist dann das Fahrzeug ein Gebraucht Wagen ....