Qashqai J12: Herstellergarantie

Ich bin nun seit Mitte März im Grunde glückliche Besitzerin eines Quashqai J12 (Neuwagen).

Auf erste kleine Probleme die vielleicht behoben werden müssen/können/sollen, hatte ich mich eingestellt und mit dem hinterlegten Gedanken "dafür gibt's ja die Garantie" kam ich soweit gut klar.

Tatsächlich ergab es sich, dass das Display (Navi, Radio usw.) plötzlich an einem Tag von jetzt auf gleich schwarz war und auch die Spracherkennung nicht mehr ging.
Nun ja, damit fährt man halt in die Werkstatt....... Auf Garantie.......
Am nächsten ging das Display wieder, ich sah also keine Eile geboten.

Zwei Tage später plötzlich die Meldung "Öldruck zu gering". Okay, nun lieber doch gleich in die Werkstatt. Da zwischen dem Autohaus wo ich gekauft habe (kein Nissan-Händler) und meinem Wohnsitz rund 1 h Fahrtzeit liegt, wurde mir telefonisch freigestellt, in die nächste Werkstatt eines Nissan-Vertragshändlers zu fahren.

Gesagt getan, es wird nun spannend ...
Die Nissan-Vertragswerkstatt fand heraus, dass in der Fahrzeughistorie die Hersteller-Garantie nicht aktiviert wurde. Ich habe keine Ahnung wie das elektronisch aussieht, aber lt. Werkstattmeister ist da alles rot hinterlegt und eine Bearbeitung mit Werten (für die nun auch anstehende erste Durchsicht) nicht möglich.

Das Autohaus, wo ich gekauft habe, bittet mich um Geduld, um diese Angelegenheit zu klären und übernimmt wirklich sehr freundlich auch die Kosten des ausgefüllten Öls und der ersten Durchsicht.

Nein, ich werde hier bewusst keine Händlernamen nennen (Fehler können überall passieren, wichtig ist, wie man damit umgeht), ich hoffe das Verkaufsautohaus bekommt das hin, denn ich fahre wirklich sehr gern mit diesem Wagen, mir geht's um folgendes:

Gibt's verdeckte Fristen, die ich versäumen könnte oder km Stände, mit denen das Autohaus mir mitteilen könnte, dass eine Rücknahme, falls das mit der Garantie nicht geklärt werden kann nicht geht?

Das Fahrzeug hat Erstzulassung 04/2024 und ist inzwischen 2100 km gefahren. Gekauft habe ich es Mitte Februar 25. Es ist ein Reimport.
 
Garantie ist erst vorhanden, wenn der Verkäufer das Bordbuch auf der ersten Seite komplett ausgefüllt hätte, eine Garantie Wartung bei Auslieferung mit Händlerstempel und Unterschrift durchgeführt wurde und der Erstbesitzer das durch seine Unterschrift zur Kenntnis genommen hätte.

Da es ein Reimport ist, wird bei der Nichtausfüllung der Garantie Unterlagen eine Garantie in Deutschland abgelehnt.

Es hätte eine Garantie Umschreibung und Registrierung Zeitnahe in Deutschland erfolgen müssen.

Das ist damit nun ein Problem nach fast einem Jahr....
 
Ich bin dankbar über alle Informationen in diesem Zusammenhang.
Das Serviceheft in der Variante "Buch" gibt's ja nicht mehr...
 
Das Serviceheft in der Variante "Buch" gibt's ja nicht mehr...
Wer hat Dir das erzählt.
Der Qashqai j12 hat keine elektronische Datenbank für Service und Wartung.

Es gibt eine Bedienungsanleitung und ein Wartungs und Garantie Heft.
Alles andere ist ein Märchen....



Der zweite Link zeigt eine Seite aus dem Service und Garantieheft.
Diese Seite ist die schon genannte Seite mit dem Garantiebeleg, ohne das kein Fahrzeug übergeben werden darf.

Dort ist der Garantiebeginn Taggenau als Nachweis ausgestellt.

Ohne dieses Heft gibt es keinen Garantie Ansprüche in Deutschland.

LESE MAL DAS KLEINGEDRUCKTE AUF DER SEITE GANZ UNTEN....im Heft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier kannst Du auch mal reinschauen da es um Garantienachweis und Garantie Verlängerung geht...

 
Mein J12 B aus Dänemark hat auch einen Aufkleber über die durchgeführte Übergabeinspektion (genauso wie der meines Bruders, der beim deutschen Vertragshändler gekauft wurde.
Ich hatte bereits mehrere EU-Importe (Re-Import ist falsch, da das Fahrzeug nicht ursprünglich aus D. kommt) und alle lieferten eine schriftliche Bestätigung zur Übergabeinspektion direkt mit, mit einer Ausnahme, ein Skoda von einem franz. Händler: Nachdem ich den Wagen angemeldet hatte, schickte ich die Zulassungsbescheinigung und bekam dann die Bestätigung der Übergabeinspektion per Post datiert auf den Tag vor der Erstanmeldung (=Garantiebeginn).
 
Was ist für ein Aufkleber bzgl. Übergabeinspektion gemeint?

Die Zulassungsbescheinigung Teil1?
Direkt an den Händler von dem gekauft wurde oder an den Händler, der das Auto in Deutschland in Empfang genommen hat?
 
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