Da die Kfz-Steuer in irgendeiner Form die Bereitstellung der Infrastruktur (Straßen) bezahlen soll, wäre es nur gerecht, wenn man nur für das Erstfahrzeug bezahlt, da man mit dem Zweit- oder Drittfahrzeug nicht gleichzeitig unterwegs sein kann. Aus diesem Grund müsste man zumindest eine gewisse Staffelung der Beträge anbieten.