biglion
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Und jede Beleuchtungtechnisch Einheit bekommt eine E-Nummer.
Ist diese nicht vorhanden erlischt die ABE vom Fahrzeug.
Alleine der Umstand das ein Blinker bei der HU nicht funktioniert ist ein erheblicher Mangel und die Plakette wird nicht zugeteilt.
StVZO § 54 und ECE-R6. Fahrtrichtungsanzeiger hinten und seitlich
Okay, dann sind alle Fahrzeuge die keine Blinker im Siegel besitzen oder auch keine Seitlichen Blinker vorweisen können, nicht TÜV zugelassen.....so ein Schwachsinn . Ich mache Dir die Blinker am Spiegel raus und ich bekomme bei jedem TÜV eine Betriebserlaubnis..........
An den Seiten des Kfz’s müssen nur Blinker, wenn das KfZ länger als 6m ist !!!!!!
Und jede Beleuchtungtechnisch Einheit bekommt eine E-Nummer.
Ist diese nicht vorhanden erlischt die ABE vom Fahrzeug.
Alleine der Umstand das ein Blinker bei der HU nicht funktioniert ist ein erheblicher Mangel und die Plakette wird nicht zugeteilt.
StVZO § 54 und ECE-R6. Fahrtrichtungsanzeiger hinten und seitlich
FALSCH !! !!!!Vorne und Hinten ja, aber nicht an den Spiegeln .....