Ein KFZ, das vom Bundesamt Typ abgenommen ist und eine Betriebserlaubnis bekommen hat, kann man nur in der Ausstattung wie es abgenommen wurde, ohne wenn und aber zulassen.
Alle Änderungen, die sich während des Betreiben im öffentlichem Verkehr Auswirkungen auf die Verkehrsvorschriften haben, sind der Technischen Prüfstelle vorzuführen!
Ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Fährt man mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis kann es ein Ordnungwiedrichkeitsverstoß sein, der mit bis zu 90,00€ und einem Punkt in der Bundesdatenbank in Flensburg belegt werden kann.
Alle Änderungen, die sich während des Betreiben im öffentlichem Verkehr Auswirkungen auf die Verkehrsvorschriften haben, sind der Technischen Prüfstelle vorzuführen!
Ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Fährt man mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis kann es ein Ordnungwiedrichkeitsverstoß sein, der mit bis zu 90,00€ und einem Punkt in der Bundesdatenbank in Flensburg belegt werden kann.