Das COC ist der Fahrzeugbrief
Ich weiß ja nicht, wie ihr das in Österreich handhabt. Aber hier in Deutschland ist das COC
nicht der Fahrzeugbrief, sondern die "EG-Übereinstimmungsbestätigung". Zitat: "Der Unterzeichner xxx bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug ... mit dem in der Genehmigung e11*2007... am dd/mm/jjjj beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr ... zugelassen werden kann." Es ist also die Bestätigung, dass das konkrete Einzelfahrzeug mit der allgemeinen Typzulassung übereinstimmt.
Auf dessen Grundlage erstellt dann die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I (umgangssprachlich Fahrzeugzulassung - das kleine Dokument, welches mitgeführt werden muss) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (umgangssprachlich Fahrzeugbrief).
Da die Zulassungsbescheinigungen beide einheitliche Dokumente innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind, dürfte das auch in Österreich so gehandhabt werden.
Der im COC unter "Weitere Bemerkungen" genannte "Fahrzeugbrief" ist die Nummer der ebenfalls vom Hersteller blanko zusammen mit dem COC übergebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, welche dann von der Zulassungsstelle ausgefüllt und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ergänzt wird. COC und Zulassungsbescheinigung Teil II sind damit miteinander untrennbar "verheiratet".
Und zusammenfassend: Beide müssen von Nissan Europe gemeinsam mit dem Fahrzeug, jedoch auf verschiedenen Transportwegen, an den Händler geliefert werden.